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bei vater unbekannt

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bei vater unbekannt

mamivonbaldzwei

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bakommt man ja unterhalt vorschuss... wie sieht es aus wenn das kind von dem partner aber nicht leiblichen vater anerkannt wird...unterhaltvorschuss fällt weg,klar aber müssen die schon gezahlten leistungen zurück gezahlt werden? und adoptiert man da oder erkennt man einfach an? wäre schön wenn das jemand von euch weis...die vom amt meinte irgendwie zu meiner freundin die kann das ihr nicht sagen...seltsam alles... glg


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mamivonbaldzwei

bist du die mit den 9 möglichen vätern?


mamivonbaldzwei

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

ääähm...lol 9 väter? niiiemals...geht auch nicht wirklich um mich:D aber kenne auch keine mit neun vätern....


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mamivonbaldzwei

ok,... aber ich kenn mich mit unterhalzsvorschuss nicht aus.


mamivonbaldzwei

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

schade,aber neun mögliche väter ist schon häftig...vorallem weil die empfängniszeit ja auch nich unbegrenzt ist...krankheiten etc...oh weia hat mich echt von der couch gehaun hier:D


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von mamivonbaldzwei

ich bin mir gar nicht sicher ob es Unterhaltsvorschuß ohne Vaterangabe gibt. Das Amt versucht ja, sich das Geld wiederzuholen.


mamivonbaldzwei

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

doch ich weis das sie was bekommt habe das schreiben gesehen.und wenn nicht muss ja auch für die mamas was gezahlt werden die nicht wissen wer der papi ist...


medamu

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

also ich glaub ja kaum das man einfach ein kind anerkennen kann obwohl es nicht seins ist. wenn du es anerkennst dann sagst du ja das es dein kind ist und somit bist du auch unterhaltspflichtig.... auch rückwirkend. bin ich mir fast sicher das die das so durchkriegen. wenn er nicht der vater ist, kann er auch nicht die vaterschaft anerkennen. dann bleibt wohl nur adoption und dann muss er den unterhaltsvorschuss natürlich nicht zurückzahlen


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von mamivonbaldzwei

warum weiß sie es nicht? Gibt es keine nähere Auswahl?


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von medamu

warum kann er nicht anerkennen wenn er nicht der Vater ist? er kann schon, das wird nicht näher geprüft.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

warum kennt man den vater nicht? versteh ich nicht...


mamivonbaldzwei

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

denke auch das es geht,oder...weil jemand der zahlt is für die ja immer besser...danach wären sie auch nciht mehr auf das geld angewiesen nur ihr mann will nicht weil er angst hat das er das geld was schon gezahlt wurde back zahlen muss...nen knappes halbes jahr


medamu

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

klar aber dann sagt er damit, das er der vater ist und ist somit -auch rückwirkend- unterhaltspflichtig und muss den bereits gezahlten unterhalt ans Jugendamt bezahlen. ich meinte damit eher, das er nciht hergehen kann und sagen kann das er eigentlich nicht der vater ist, das kind aber anerkennt.


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von medamu

anerkennung ist nicht rückgängig zu machen. Das Kind ist dann seins mit allen Konsequenzen, erbrechtlich etc. Wo ist denn der richtige Papa?


mamivonbaldzwei

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

hat wohl keine angaben zu ihm...ein ons kenne die gute nicht wirklich ist eine aus nem chat und hat mir das per mail gezeigt und erkläärt..also hatte mich gefargt ob ich es weis... habe ihr gesagt das ich hier mal fragen kann ob vielleicht einer das weis...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

der leibliche Vater kann dagegen gerichtlich vorgehen und dann wirds doof. Wen er nicht der Vater ist sollte man auch keine Vaterschaft unterzeichen ergibt ja auch kein Sinn warum sollte das jemand tun.


mamivonbaldzwei

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find das alles recht einleuchtend...aber wo ist dann der unterschied zu einer adoption???????dürfte ja eigentlich alles nich so einfach sein oder...oh man...lol


Schnitte78

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der leibliche wird nicht mal wissen, dass er Vater wird. Ich aus Sicht des Mannes (Partners) würde es nicht machen. Wenn die Beziehung kaputt geht, ist das immernoch sein Kind.


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

zu einer Adoption MUSS der leibliche Vater zustimmen.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

wäre es nicht sinnvoll erstmal den leiblichen vater zu suchen bevor man an eine adoption denkt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mamivonbaldzwei

das Kind hat anrecht darauf das der leibliche Vater ihn anerkennt. Sei es Erbe, Halbwaisenrente etc. Bei der Adoption müsste der leibliche Vater zustimmen macht er das nicht gibts keine


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

das Jugendamt sucht den eh, die haben eine eigene Abteilung dafür. Sie muss angeben, wann sie ihn wo getroffen hat, wie er aussieht etc. Dann suchen die den. Ob sie ihn finden, ist fraglich.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

wow, einen one-night-stand findet der staat, aber kinderschänder nicht. .... echt übel