BaldMamasmitkleinemWunder
Hallo ihr Lieben, wir sind ein lesbisches Paar, welches in der 33 Schwangerschaftswoche ist. Unser kleines Wunder macht sich schon bald auf den Weg zu uns. Nun zu meiner Frage und vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann uns dabei helfen. Wir haben uns für einen komplett anonymen Spender entschieden. Wir wissen nichts und werden auch nie etwas von ihm erfahren (ja.. einige werden dazu ihre/eine andere Meinung haben, wir haben uns jedoch für diese Art von Spender entschieden ;) ). Jetzt wurde an uns herangetragen, dass bei der Geburt ein Vater in das Geburtenregister eingetragen werden muss und wenn dies nicht passiert, dass Jugendamt automatisch das kleine Sorgerecht bekommt. Dieses behalten sie solange bis meine Frau die Stiefkindadoption durchlaufen hat und offiziell als Co-Mama eingetragen wird. Stimmt das so? Würde mich über eurer Erfahrungen freuen. Ganz lieben Gruß aus dem Norden!
meines Wissens ist es so, dass bei Vater einfach "unbekannt" eingetragen wird. Die austragende Mutter hat das alleinige Sorgerecht bei Unverheirateten. Wie das bei homosexuellen Ehepartnern ist, weiß ich nicht (kann aber sicher beim Standesamt erfragt werden) aber bei unverheirateten Heterosexuellen kann man vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen und auch das gemeinsame Sorgerecht festlegen. Das Jugendamt hat damit nichts zu tun LG
Das JA hat damit nichts zu tun. Es gibt auch bei der Geburt keine Verpflichtungen, den Vater anzugeben. https://www.lsvd.de/de/ct/1298-Ratgeber-Stiefkindadoption-bei-lesbischen-Regenbogenfamilien....da steht es auch ziemlich gut beschrieben.
Ich bin Solomama eines Kindes, das durch anonyme Samenspende entstanden ist. In der Geburtsurkunde wurde bei Vater einfach gar nichts eingetragen. Mit dem Jugendamt hatte ich noch nie Kontakt. Selbst bzgl der Negativbescheinigung musste ich nur mit einem Klick im Internet die Auskunft beantragen und habe nie mit irgendjemandem vom Jugendamt gesprochen, geschweige denn, dass die auf mich zugekommen sind.
Bei uns muss das Jugendamt mit involviert werden, da wir nach 8 Wochen nach der Geburt mit der Stiefkindadoption beginnen wollen. Also weiß das Jugendamt ab unserem nächsten Notartermin schon Bescheid. Die Adoption läuft ja immer mit Jugendamt ab. Dafür haben wir auch schon fast alles in die Wegen geleitet.
Also meine Nichte hat zwei Mamas und einen „anonymen“ Spenderpapa. Ich schreibe „anonym“ weil es soweit ich weiß in Deutschland mittlerweile verboten ist, völlig anonym zu sein bei Samenspende. Das Kind hat mit dem 18. Lebensjahr ein Recht darauf zu erfahren wer der biologische Vater ist (was angeblich aber nur von ca. 3% der Kinder in Anspruch genommen wird) Ich weiß jetzt aber natürlich nicht wo ihr die Samenspende her habt und ob das in anderen Ländern anders gehandhabt wird. Meine Schwester galt rechtlich einfach als Alleinerziehend obwohl sie verheiratet war, was ziemlich absurd aber in ihrem Fall nicht unpraktisch war, weil sie 14 Monate Elternzeit voll bekommen hat… Auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch für den baldigen Nachwuchs!
Das soll jetzt nicht unhöflich klingen: aber wenn ihr schon so gut recherchiert habt bezüglich des Spenders, dann sind euch doch bestimmt andere Foren oder Menschen aus dem RL mit ähnlicher Problematik bekannt. Da solltet ihr besser nachfragen. Hier haben die wenigsten davon auch nur ansatzweise Ahnung.
Also, die die das Kind gebärt hat alleiniges Sorgerecht bis die Adoption durch ist. Oder es wurde inzwischen was bezüglich gleichgeschlechtlichen Eltern geändert und ihr könnt (so wie hetero Paare) schon vorgeburtlich eine Sorgeerklärung abgeben- was im Sinne der Gleichberechtigung ja nur fair wäre. Ruft bei der Beistandschaft vom Jugendamt an und fragt, wie der aktuellste Stand da ist. Sorgerecht hat das Jugendamt auf keinen Fall (und ein "kleines" Sorgerecht gibt es überhaupt nicht). Ein Anruf und ihr seid kompetent beraten...
Ein kleines Sorgerecht gibt es.Wird aber selten kommuniziert. Stiefelternteile haben sowas z.B.in Absprache mit dem Elternteil.Was heißt sie dürfen im Alltag auch Dinge entscheiden.
Hat mit Sorgerecht aber nix zu tun, das ist die "Alltagssorge" und die hat man eben, wenn man sich um ein Kind in Absprache mit dem Sorgeberechtigen kümmert. Alle Entscheidungen die über den Alltag hinausgehen braucht entweder eine Vollmacht oder der Sorgeberechtigte muss es entscheiden.
Warum sollte das Jugendamt ein kleines Sorgerecht bekommen? Wer sagt denn sowas?
Das geht in Deutschland überhaupt nicht, dass der Spender komplett anonym ist: ihr werdet ja bei Notar gewesen sein, und dort hat man euch mit Sicherheit erklärt, dass euer Kind Rechte hat. Und diese bestehen dadrin, dass es die Möglichkeit hat, mit dem Spender Kontakt aufzunehmen. Euer Kind hat das Recht zu wissen woher es stammt.
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