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bettina_7

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Hallo, vielleicht hat eine von euch Erfahrungen auf dem Gebiet. Wir wollen nächstes Jahr die Cousine meines Mannes als Aupair zu uns holen. Das sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis braucht ist klar. Jetzt zu meiner Frage. Wir wollen das ohne eine Agentur abwickeln. Kann man so einen Aupair-Vertrag auch privat abschließen? Grüße, Bettina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Das Jobcenter wird euch da ganz klar einen Strich durch die Rechnung machen! Glaub mir, wir hatten auch schon mal die Idee, aber die Gesetzeslage ist so eindeutig, dass es legal nicht möglich sein wird. Eine Alternative ist ein Sprachvisum! Die Cousine kann dann als Sprachstudentin ein Visum bekommen. Infos gibt es hier: info4alien.de


luna8

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Wie kommst du auf das Jobcenter? Zur AP: weiß ich nicht, ob das geht.... Warum eigentlich nicht, informier dich och mal bei verschiedenen Agenturen oder google. Vertrag aufsetzen, private Kv usw sollte doch auch ohne Agentur gehen, oder? Aber ich weiss es nicht.


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Antwort auf Beitrag von luna8

Wie wäre es, wenn du dich informierst, da du ganz offensichtlich mal wieder keine Ahnung hast wovon du redest!


linghoppe.

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ohne Agentur ging das bei uns nicht mal in Frankreich, wie Malefizz schon sagte über Sprachvisum könnte es gelingen. Meine Nichte wollte das machen als Aupair zu meiner Schwester sie mussten es aber anmelden. Sie hat es dann ein Bauerlehrjahr gemacht im Jura..


luna8

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Wir hatten schon ein aupair, aber was das mit dem Jobcenter zu tun hätte, weiss ich nicht Bei uns nix....


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Antwort auf Beitrag von luna8

Wie seid ihr an das Aupair gekommen, und aus welchem Land kam es? Das wird dir sicher die Frage beantworten, ob und was das Jobcenter damit zu tun hat, wenn du schon nicht in der Lage bist, dich entsprechend über den Hintergrund meiner Aussage zu informieren. Aber als kleiner Denkanstoß: Google doch einfach mal... Visum etc. Denn auch das folgende ist ein wichtiger Punkt, bei dem die ABH bzw. die Botschaft regelmäßig das Visum verweigern wird, noch bevor das Jobcenter bzw die Bundesagentur für Arbeit überhaupt involviert ist. "In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, darf der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen."


luna8

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Kanada, französisch sprechend. Wir hatten eine Agentur.Im AP steht doch garnix, zur Herkunft vom Aupair oder dem Mann. Warum immer so giftig? Geh mal an die frische Luft, cool down.


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Antwort auf Beitrag von luna8

Wer sagt dir, dass ich nicht an der frischen Luft bin? Sorry, aber mit Leuten wie dir habe ich nach einschlägigen negativen Erfahrungen keinen Nerv auf fruchtlosen Diskussionen. Wenn du wenigstens mal genauer lesen würdest, hättest du bemerkt, dass es um die Cousine des Mannes geht - nur in seltenen Fällen kommt so jemand aus einem völlig anderen Land. Und da ihr ja über eine Agentur gegangen seid, ist logisch, dass du mit den Formalitäten nix am Hut hattest! Sonst würdest du auch wissen, dass Kanadier gar kein Visum dafür benötigen, wohl aber eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis - und DA tritt das Jobcenter auf den Plan.


luna8

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Wieso? Die Cousine meiner dt. Tochter ist Amerikanerin. Ist jetzt auch nix Ungewöhnliches. Du hast keinen Nerv auf unfruchtbare Diskussionen, dass ich nicht lache. Ich muss jetzt eh gleich weg - Arbeiten! Würde mich mal interessieren, ob die AP wirklich ne Agentur braucht ( und ich meine nicht die Agentur für Arbeit ;)).


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Antwort auf Beitrag von luna8

Weißt du Luna, wenn du nicht so schwer von Begriff wärest, bräuchte es gar keine langatmigen Erklärungen und fruchtlose Diskussionen. Genau deshalb reagiere ich auf dich so allergisch. Du kapierst nie, was man dir sagt, und dann wunderst du dich, dass man von vornherein aggressiv auf dich reagiert. Sie braucht nicht unbedingt und grundsätzlich eine Agentur (das habe ich auch nirgends behauptet) - aber es erleichtert die Sache ungemein, vor allem, wenn man so gar keinen Plan hat... Und was die amerikanische Cousine deiner Tochter als Argument betrifft, wird sie trotzdem niemals als Au-pair-Mädchen bei euch in der Familie anheuern dürfen. Wenn du wissen willst warum, dann Google doch endlich mal!


luna8

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Was Au Pair mit Jobcenter zu tun hat erklärst du aber nicht..... Naja, du bist der BOSS


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Antwort auf Beitrag von luna8

Wieso erklärst du mir dann nicht, dass das Jobcenter nicht das gleiche ist wie die Arbeitsagentur bzw. das Arbeitsamt? Da siehst du mal, dass ich mit dem Jobcenter noch nie was am Hut hatte - aber da ich ständig nur noch davon lese, dachte ich, das wäre ein Synonym! Wie auch immer, das Arbeitsamt war gemeint! Und damit hat es nach wie vor durchaus seine Richtigkeit. Stichwort ARBEITSERLAUBNIS!


luna8

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Eh klar. Arbeitslose können sich ja eher kein Au Pair leisten, oder? Was war die Frage?


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Antwort auf Beitrag von luna8

Und sauf nicht wieder heimlich zu viel, du weißt doch, dass du dann noch zusammenhangloser schreibst, als ohnehin schon...


Narni@

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Umständlich. das musst du mit einer persönlichen. Einladung machen. du musst dich auch um die Aufenthalts und Arbeitserlaubnis sowie deren Verlängerung kümmern.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von luna8

Gott, ist die Frau blöde...


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Antwort auf Beitrag von Narni@

In dem Fall wird es NICHT gehen. Erzähle bitte keinen Stuss! Ich habe das mit der AP mittlerweile auch per PN geklärt, damit so Dummsabbler wie du mit ihrer Ignoranz nicht dazwischenfunken können!


NAG-Hasi

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Wir suchen unsere AuPairs immer über AuPairworld.com. Dort gibt es auch vorgefertigte Einladungsschreiben und Verträge zur Visumsbeantragung. Und ja, man wird von der Arbeitsagentur angeschrieben und muss einen Fragebogen zur Tätigkeit des Mädchens ausfüllen. Wie es mit der Beschäftigung von Verwandten ist, weiß ich nicht, grundsätzlich aber wohl möglich. Schau mal, ob du auf o. g. Website etwas dazu findest. Ansonsten Ausländeramt anrufen.


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Antwort auf Beitrag von NAG-Hasi

Uns wurde gesagt, es ist NICHT möglich! Erstens wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, und zweitens wegen der u.U. gesprochenen Sprache! Ich habe nicht umsonst von Anfang an erwähnt, dass ich bereits Erfahrung damit gemacht habe!


NAG-Hasi

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Antwort auf Beitrag von NAG-Hasi

Bekannte haben das wohl schon durchgekriegt, die Nichte als AuPair zu beschäftigen, aber frag mich nicht wie... Die Sprache ist wichtig, wenn das Mädel aus Italien kommt und du gibst an, dass in der Familie nicht vorwiegend deutsch, sondern Italienisch gesprochen wird, ist der Status eines Sprachschülers nicht erfüllt und es wird wohl abgelehnt.


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Antwort auf Beitrag von NAG-Hasi

Nein, eher so: beim Au-pair ist es wichtig, dass die Familiensprache NICHT identisch ist mit der Sprache, die das Mädchen spricht. Beim Sprachvisum ist es völlig egal, was gesprochen wird. Hauptsache es gibt einen Bürgen, eine KV und eine Einschreibung an einer Sprachschule. Die Bekannten werden wohl einige Details beim Antrag verschwiegen haben, denn die gesetzliche Regelung ist eigentlich eindeutig, dass es nicht geht... Mir war es jedenfalls zu heikel.