Mitglied inaktiv
Hallo, habe zwar schon im Rechtsforum gefragt, aber ich dachte vielleicht weiß das von euch auch jemand. Kann ich als Arbeitnehmer meinem AG auch eine Aufhebungsvertrag anbieten oder kann das nur der AG? Danke
Kannst du, war zufällig vor zwei Wochen wegen dieser Frage beim Anwalt
Hattest du Erfolg? Wie gehe ich am Besten vor? Mein Noch-AG kann sehr stur sein und er wirft mir bestimmt an den Kopf, dass ich ja noch Elternzeit bei ihm habe.
Und warum kündigst Du nicht einfach? Gegenüber dem Arbeitsamt macht Dir ein Aufhebungsvertrag genau dieselben Probleme wie eine Eigenkündigung. Abgesehen davon sehe ich jetzt nicht, was der Arbeitgeber für ein Problem damit haben sollte, dass Du noch bei ihm die Elternzeit hast. Er muss doch dafür nichts bezahlen. Für ihn ist es doch sogar angenehmer, wenn er jetzt schon erfährt, dass er Deinen Arbeitsplatz nicht länger für Dich freihalten muss, sondern sich jemand Neues suchen kann. Also einfach um ein Gespräch bitten, ihm erläutern, dass Du aus diesen oder jenen Gründen doch die Firma verlassen möchtest und ihm anbietest, dazu einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Eine Abfindung wirst Du da allerdings wohl nicht vereinbaren können; immerhin geht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Dir aus.
Weil ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende habe und heute ist der 1. August. Wenn ich also heute bzw morgen kündige, dann kann wird meine Kündigung erst zum 30. September wirksam und ich kann erst am 1.Okober bei meine neuen Arbeitsstelle beginnen. Ich möchte aber schon zum 1.9. oder 15.9. bei meinem neuen AG das Arbeitsverhältnis aufnehmen. Vom Arbeitsamt will und brauche ich nichts und auch eine Abfindung, Ausbezahlung von Resturlaub, Überstunden etc ist mir Schnuppe. Ich möchte, aus persönlichen Gründen, mit meinem Noch-AG nichts mehr zu tun haben und freue mich einfach auf meine neue Tätigkeit. Ich kenne ihn halt einfach gut, bzw vermute ich ihn gut zu kennen und weiß, was er von einem Aufhebungsvertrag meinerseits denkt. Ich habe ihn vor Monaten darum gebeten meine EZ zu verkürzen bzw in EZ bei ihm Teilzeit zu arbeiten. Daraufhin meinte er:"Frau K.D. sie haben bei mir EZ bis 28.Febuar 2018 beantragt. Das muss ich erst prüfen, weil ich möchte mich auf nichts illegales einlassen" Ich warte bis heute auf eine Rückmeldung diesbezüglich von ihm, Genau das Gleiche wird er mir sagen wenn ich ihm den Aufhebungsvertrag vorlege und ich habe am Ende des Jahres dann immer noch keine Zu- bzw Absage zu meinem Auflösungswunsch.
4 Wochen bis Monatsende heißt aber auch genau 28Tage Frist. Heißt du kannst bis Donnerstag deine Kündigung abgeben (fahr persönlich hin, achte auf den Eingangsstempel und lass es dir bestätigen), damit deine Kündigung bis zum 31.08. wirksam ist und du ab 01.09. neu starten kannst.
du hast pn
So ist es.
Das kannst du auch. Ich habe das gemacht.
Ach dafür hattest du den zusätzlich Urlaub bekommen, der AG war sooooo froh, dass du gehen wolltest
Hi! Du kannst ihm einen Aufhebungsvertrag anbieten. Den Fall hatte ich vor wenigen Wochen erst. "Sämtliche Ansprüche beiderseits für ausgeglichen erklärt" oder so ähnlich haben wir reingeschrieben. Bei uns ging das alles friedlich über die Bühne. Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist von Arbeitnehmer-Seite aus 3 Monate, soweit ich weiß. Viele Grüße
Dann hoffe ich mal, dass es bei mir auch friedlich wird. Das mit den 3 Monaten wusste ich, aber trotzdem Danke :-) Ich kündige aber vor dem Ablauf meiner EZ.
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