FrauStorch
Folgendes Szenario: Mitarbeiter kommt morgens um acht zur Arbeit. Chef bestimmt, dass dieser Mitarbeiter bis 22 Uhr arbeiten muss da ein anderer krank geworden ust. Chef weiß dass das gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und sagt ihm sei das egal. Was passiert/kann passieren wenn Mitarbeiter sich weigert?
ArbZG Abschn. 4 Ausnahme in besonderen Fällen Par. 14 Außergewöhnliche Fälle Abs. (2) 1. wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden Im Einzelfall kommt es wohl drauf an, ob die Arbeit auch von weniger Arbeitnehmern geschafft werden kann und um was für eine Arbeit es sich handelt (zb Gastronomie: ob nicht auch die Frühschicht morgen den Rest weiter putzen kann). Sollte das der Fall sein, kann dem Arbeitgeber ein Bußgel verhängt werden.
Na, was soll passieren? Man riskiert die Kündigung. Wer sich nicht an Arbeitsrecht in einem Fall hält (ob das so ist, mag ich nicht beurteilen), wird es auch in einem anderen Fall nicht tun.
Was da rechtens ist oder nicht, muss dann unter Umständen gerichtlich erstritten werden. Eindeutig nn man da ohne nähere Kenntnis der Umstände eh nichts zu sagen.
Ich persönlich würde eher versuchen die Bälle flach zu halten und dann eben zusehen, dass ich die angeordneten (!?) Überstunden gut dokumentiere (und wie die sonstigen Umstände waren -> wer war noch da, war es unabdingbar, wurde Ware angeliefert, die sonst irgendwo gestanden hätte...), um dann die Stunden entsprechend in Frei oder Geld wert erstattet zu bekommen.
Danke euch. Zur Kündigung würde es wohl nicht kommen. Abmahnung könnte aber sein. Wenn die käme würde der Mitarbeiter klagen. Wer ist denn in dem Fall im Recht? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? MUSS der Mitarbeiter also diese Arbeitszeitüberschreitung hinnehmen oder bekäme er am Ende Recht? Die Frage nach “wer hätte es übernehmen können“ würden beide unterschiedlich beantworten. Chef würde sagen Arbeitnehmer ist notwendigerweise da, faktisch gesehen wurde es aber viele Jahre vorher mit einer Besetzung ohne den Einsatz des besagten Mitarbeiters erledigt. Der kommt jetzt zur vorherigen Besetzung dazu. Es geht mir nicht darum ob es klug wäre den Ball flach zu halten sondern um rechtliche Fakten.
Klar, man kann sich dagegen wehren, evtl bekommt man sogar recht. Schluß endlich entscheidet das dann eben ein Richter. Den Job ist man dann aber sicherlich los. Evtl nicht sofort, aber bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit. Und, ich sehe das verschieden. Wenn es mal passiert - ist das ärgerlich. Man kann sich dann - auch völlig wo zu recht - aufregen und mosern, aber die Frage ist, macht man da ein riesen Fass raus. Kommt das öfters vor sieht es anders aus, dann würde ich da durchaus auch gegen vor gehen. Und, es hängt IMO auch davon ab in wie weit der AG sonst sich für seine Arbeitnehmer einsetzt. bei einem "Arsch" ist man da schneller beim klagen wie bei jemanden der sonst eher alles dafür tut für die Arbeitnehmer da zu sein und wo man sieht, der AG ist aktuell wirklich in der Notlage. Da kann man dann auch einfach mal Mensch(lich) sein. Ein Geben und Nehmen halt.
wenn es aber Arbeiten an Maschienen sind, Holzscheniden odert sonst so Hilfsmiitel ist da sewhr heikel, wenn es Axi oder Bus Lokfüherer ist dann geht das schon mal gar nicht. Büroarbeit oder im Pflegeheim etc muss man 30 Minuten Pausen bekemmen.
wollte noch korigieren Taxi
Wer da im Recht wäre, lässt sich so nicht sagen. Auch, ob Jahre zuvor die Arbeit mit weniger Personal erledigt wurde ist wenig relevant. Du wirst hier nur vage Meinungen aber keine verbindlichen Aussagen bekommen, zumal du auch nur vage schreibst, um was es überhaupt geht. Und selbst wenn du ausholen würdest, du kennst sicher nicht alle Fakten der AG-Seite. Wenn es dir so derat wichtig ist, verbindliche Informationen zu bekommen, musst du zu einem Arbeitsrechtler und dich beraten lassen.
Ich danke euch. Konkreter möchte ich hier nicht werden.
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