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Arbeitet jetzt beim Finanzamt oder Steuerberater?

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Ghost0815

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Hallo zusammen. Meine eigentliche Frage steht schon im Betreff. Wir wohnen hier im Haus meiner Schwiegereltern und haben auch einen Mietvertrag. Dieser ist auf warm 585€ festgeschrieben. Wir überweisen jeden Monat 500€. Die restlichen 85€ werden quasi einbehalten und von uns auf Seite gelegt, da wir hier nur einen Holzofen als Heizung haben und die Brennmittel selbst besorgen. Nun gab es eine Prüfung durch das Finanzamt weil meine Schwiegereltern bei ihrem Laden (Schwiegermutter ist selbstständig) wohl Steuerschulden haben. Das Finanzamt hat meinem Mann nun ein Schreiben geschickt, in dem wir die Mietzahlungen nachweisen sollen. Reicht es da, wenn wir die Kontoauszüge kopieren und ein Schreiben aufsetzen, warum wir nicht die volle Miete laut Mietvertrag überwiesen haben? Mein Mann macht mir hier die Hölle heiß, obwohl er von den Heizkosten Bescheid wusste (schließlich besorgen wir die Materialien ja auch). Und meine Schwiegereltern drehen sowieso momentan durch und wissen angeblich nix mehr davon. Ich bin gerade so fertig mit meinen Nerven


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ghost0815

Naja, warm bedeutet nicht das damit die Heizkosten nur gemeint sind. warm bedeutet mit Nebenkosten wie eben Versicherung, Müllabfuhr, Schornstein usw. also die Nebenkosten. In der Regel zahlt man an den Vermieter die Kaltmiete plus die Nebenkosten und dafür bekommt man dann am Ende des Jahren eine Abrechnung wo die Nebenkosten aufgeführt werden samt ob das gereicht hat, man etwas wieder bekommt oder zurückzahlen muss. Ihr schuldet den Schwiegereltern also die "Nebenkosten". Ausnahme, in eurem Mietvertrag ist eben etwas anderes aufgeführt. Für Dinge wie Heizung, Strom, Telefon usw machen die Mieter in der Regel direkt mit dem Versorger einen eigenen Vertrag, das läuft - wenn wie gesagt nichts anderes im Mietvertrag steht - nicht über den Vermieter. Es gilt also was im Mietvertrag dazu steht, steht da nicht das eben Nebenkosten in der Kaltmiete drin sind und die 85 € sich auf "Heizung" bestehen - was ja keinen Sinn macht wenn ihr eh mit Holz heizt - dann habt ihr ein Problem.


Ghost0815

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Nebenkosten und Heizung sind getrennt voneinander im Mietvertrag aufgeführt. 350 € Kaltmiete 150 € Nebenkosten 85 € Heizkosten Kaltmiete und Nebenkosten wurden ja jeden Monat pünktlich zum Ersten überwiesen. Nur die Heizkosten nicht, da wir diese selbst beschaffen. War anfangs anders geplant und daher im Mietvertrag so aufgenommen. Im Laufe des Mietverhältnisses hat sich dann ergeben das es besser ist, wenn wir uns da selbst drum kümmern. Nur schriftlich steht es halt noch im Mietvertrag und der ist ja so dem Finanzamt bekannt


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Ghost0815

Dann hättet Ihr den Mietvertrag dementsprechend abändern/aktualisieren müssen. Das Problem ist doch, das Deine Schwiegermutter weniger Miteinnahmen hat als per Vertrag vereinbart. Was natürlich besser ist als mehr, denn sie bezahlt ja Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen, dementsprechend hat sie zu viel bezahlt. Ich finde es sehr blauäugig, einen Mietvertrag mit einem Gewerbetreibenden ab zu schliessen und dann nicht dem Vertrag entsprechend zu handeln.....


Annika06

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Die Schwiegereltern zahlen doch keine Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen. Die Vermietung und Verpachtung ist nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei .. Ich geh mal davon aus dass die Wohnung zu persönlichen Wohnzwecken und nicht als Büroräume für ein Gewerbe genutzt werden ... Nur mal so am Rande bemerkt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ghost0815

Habt ihr denn eine Jahresabrechnung? Die hätten eure Schwiegereltern dann ja machen müssen. da könnte man dann noch mit Argumentieren, da Heizkosten in der Regel Verbrauchsabhängig. Dann könnte man das sehen wie die Nebenkosten. So oder so wäre es besser gewesen da auch noch eine Änderung zuzufügen in dem Moment wo die Heizkosten weggefallen sind. Nur für den Fall das es wer da mal eben richtig genau nimmt. Davon ab empfinde ich die Nebenkosten aber als recht hoch.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Ok, bei mir ist es so, das ich Büroräume an die Firma meines Mannes vermiete. Dafür muss ich selbstverständlich Umsatzsteuerzahlen und die Voranmeldungen dementstprechend beim FA einreichen. Versteuern müssen sie die Mieteinnahmen trotzdem, und da besteht ein Missverhältnis zwischen Mietvertrag und tatsächlichen Mieteinnahmen. Wie das das FA bewertet ?? Keine Ahnung. Andererseits, sofern dem FA der Mietvertrag noch nicht vor liegt, kann man den noch nachträglich abändern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ghost0815

Wenn das so bis jetzt im Mietvertrag steht, dürft ihr nicht einfach 85 Euro weniger überweisen. Auch wenn ihr beweisen könntet, daß ihr euer Holz selber beschafft, das was im Mietvertrag steht, das zählt. Ihr werdet wohl die 85 Euro nachzahlen müssen. In dem Fall muß ich sagen: Selber Schuld. Off Topic: Das wären ja 1020 Euro im Jahr für Holz. Kommt mir sehr viel vor.


Ghost0815

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Als mein Mann noch alleine hier lebte, hat er im Jahr 900 Euro für Holz ausgegeben. Dazu kommen noch Kohlebriketts für die Nacht. Das Haus ist von 1920 und nicht gedämmt. Da geht leider einiges an Wärme verloren und entsprechend hoch ist der Verbrauch.


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Ghost0815

Für die Vermietung und nahen Angehörigen gelten besondere Vorschriften. USt wird bei normaler Vermietung des Provatvermögens nicht fällig (außer...also ich gehe mal nicht davon aus). 500€ wurden gezahlt und die müsst ihr angeben. Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Doof, sowas nicht vertraglich zu regeln. Wenn selbständig, wird sie doch einen Berater haben? Der soll sich das ansehen! Die Miete von 350€ scheint schon recht gering zu sein? Andererseits ohne richtige Heizung würde ein Fremder wohl auch kaum mehr zahlen. Die Mieteinnahmen sind ja steuerlich anders zu bewerten, als die Nebenkosten. Ich würde es wahrheitsgemäß angeben und nachweisen.