Elternforum Rund ums Baby

Arbeiten während Elternezeit- Frage dazu

Arbeiten während Elternezeit- Frage dazu

Melli2901

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Hallo! Mein Sohn ist jetzt 4,5 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit "eingereicht", ausgezahlt auf ein Jahr. Ich würde aber gerne (wenn ich tagsüber nicht mehr stille) ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Weiß jemand, ob mir das Elterngeld dann gekürzt wird? Gibt es eine gute Seite im Internet, wo ich zu dem Thema etwas nachlesen kann? Hoffentlich kann mir das jemand beantworten... Danke schonmal


Ladypower

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Dein Lohn wird auf das Elterngeld angerechnet. http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternzeit-wie-viel-duerfen-eltern-nebenher-verdienen_aid_302210.html http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Ladypower

Du darfst nicht mehr als 30 Stunden die woche arbeiten und nicht mehr als 450.000,00 (oder 500.000?!) EUR pro Jahr verdienen.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Erst dann wird es angerechnet. Hatte mit der stelle intensiven Kontakt ;-)


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Ich bin für 165€ während der Elternzeit arbeiten gegangen und es wurde NICHT angerechnet, allerdings musste ich nachweisen, von wen mein Kind in der Zeit betreut wird. Gruß


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

..wer das Kind betreut? Bei mir wäre es meine Mama oder ggf. mein Mann


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Das Kind darf in der Zeit in keiner Einrichtung untergebracht sein, also für die Du Geld zahlst.


pünktchen81

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Also auf meinem Elterngeldbescheid steht das ich 250 Euro anrechnungsfrei verdienen darf in der Elternzeit


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von pünktchen81

Ist damit eigentlich Brutto oder Netto gemeint? Vielleicht ne blöde Frage, aber ich hab keine Ahnung


pünktchen81

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Netto ist gemeint,habe zur Zeit Elternzeit und habe einen Nebenjob angenommen wo ich genau diese 250 euro raus habe und es ist in Ordnung alles angemeldet,nichts wird angerechnet


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von pünktchen81

Danke. Hast du in deinem alten Beruf den Nebenjob gemacht, oder komplett woanders?


pünktchen81

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

ich bin in meinem Beruf tätig,könnte mir auch nichts anderes vorstellen! hatte ein Berufsverbot in der Schwangerschaft und durfte über ein Jahr nicht arbeiten gehen! jetzt freue ich mich über die paar Tage im Monat die ich wieder LKW fahren darf!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Meine Schwester darf im ersten Jahr gar nicht arbeiten gehen. Im zweiten dann bis zu 400 Euro dazuverdienen. Allerdings hat sie zwei Jahre Elterngeld eingereicht. Ich denke, wenn du arbeitest, wirst du gekürzt.


Mitglied inaktiv

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wie soll man da durchblicken...


djsmama

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Arbeit in Elternzeit? Kinderbetreuung, Fahrtkosten und soviel darf man ja nicht dazu verdienen? LG


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Natürlich lohnt sich das, wenn man z.B, nur den Sockelbetrag von 300€ bekommt, wie ich. Mal ganz davon abgesehen, dass man so endlich mal raus kommt.


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Ich wollte mir das alles mal ausrechnen. Hauptsächlich möchte ich nicht zu lange aus meinem Beruf raus sein, da sich immer so viel ändert. Fahrt wären leider 20 km, aufpassen würde meine Mama oder mein Mann (je nach Arbeitszeit)


djsmama

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Wenn aber mein Kind (Baby) dann in die Krabbelgruppe müsste, kostet mich das ja ein heiden Geld und die Fahrtkosten dazu.


djsmama

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Bei uns kann die Oma nicht aufpassen, da sie selber arbeitet.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Das darfst Du ja gar nicht, Du darfst in dieser Zeit Dein Baby nicht in eine Fremdbetreuung geben. Om wäre allerdings ok und die kostet ja idR nichts ;)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

In der Elternzeit darf man und frau natürlich das Kind in die Fremdbetreuung geben, warum auch nicht?


Allison_Cameron

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Weil man dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hat, denn dieses bekommt man ja dafür, dass man sich in der Elterzeit zu Hause um das Kind kümmert. So hat es mir damals die Tante von der Elterngeldstelle erklärt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Neee, Du darfst etwas dazu verdienen (wird angerechnet), Du darfst Dein Kind auch fremdbetreuen lassen. Das wäre ja sonst absolut unfair gegenüber all denen, die keine Oma oder Opa haben oder niemand schwarz beschäftigen wollen.


Allison_Cameron

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Wie gesagt, so wurde es mir erklärt und mir wurde auch nichts angerechnet


djsmama

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Und schon lohnt sich das nicht, nebenher Teilzeit arbeiten, da ja die Grippe schon Unmengen kostet.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Mag ja sein, aber bei mir hat es sich gelohnt.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von djsmama

komisch, ich krieg grippe immer umsonst....


desire

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

so ist das bei uns in Österreich aber auch... man bekommt trotzdem das Kinderbetreuungsgeld und darf dazuverdienen...die Grenze wurde sogar angehoben letztes Jahr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Ich geh mal morgen sehen, ob ich was im Büro darüber habe. Wenn ich jetzt z.B. in Elternzeit bin und einen Minijob auf 450 € habe und dazu z.B. 5 Stunden eine Tagesmutter benötige, weil es anders nicht möglich ist (Fremdbetreuung) dann wird mir das Elterngeld gestrichen, wenn es aber Oma oder die Nachbarin schwarz macht, dann nicht???


Allison_Cameron

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Das hat doch mit Schwarzarbeit nichts zu tun. Ich gebe den Omas auch so kein Geld für die Betreuung unserer Kinder.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Die Krippenkosten können aber auch von der Steuer abgesetzt werden. Und frau kann auch auf Lohnsteuerklasse 4 arbeiten. Das "lohnt" nur auf den ersten Blick nicht, soll es ja auch nicht, damit die Frauen weiterhin "zur Verfügung" stehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Das meine ich doch gar nicht...


Mitglied inaktiv

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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=75670.html Hier habe ich das doch: vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig... Bei vorrangig selbst betreuen ist eine Fremdbetreuung möglich, nicht so, als wenn man / frau Vollzeit tätig wäre, aber halt doch z.B. halbtags in der Krippe, wenn die Mutter z.B. halbtags in der Elternzeit tätig ist etc.


djsmama

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Ich steh meinem Arbeitgeber nach meiner Elternzeit voll und ganz wieder zur Verfügung. Bei uns kostet Krippe für 6 Stunden 216 Euro ohne Essen. Verheiratet sind wir nicht (noch nicht). Also "lohnt" es sich nicht wirklich. Ach keine Ahnung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von djsmama

Du könntest die Kosten für die Krippe in Teilen von Deiner Lohnsteuer absetzen. Dann kann es sich wieder eher lohnen. Es ist aber dann auch die Frage: Willst Du das?


djsmama

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Ich würde es machen, wenn es sich wirklich lohnen würde, ansonsten nein. Nehme ja nicht umsonst 2 Jahre Elternzeit, die will ich mit meinem Neuankömmling genießen! LG