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Anzeige wegen fahrens ohne führerschein

Anzeige kindersitze von thule
Anzeige wegen fahrens ohne führerschein

dkteufelchen

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wie kann man das machen? muss ich das beweisen? wie kann die Polizei das kontrollieren, es würde doch aussage gegen aussage stehen, oder? zum Sachverhalt: hier in der straße wohnt ein geistig und körperlich behinderter junge. ich meine 14 jahre alt jetzt. pflegevater erlaubt ihm so gut wie alles. heute fuhr er mit einem cityroller hier durch die gegen, über die straße auf dem Bürgersteig. vor dem haus ist eine Spielstraße, immer viele kinder da, ich bin überzeugt, der junge kann keine gefahrenbremsung machen. ich habe keine lust darauf, dass meine eigenen oder auch andere kinder dadurch verletzt werden. reden mit dem pflegevater nicht möglich, hört nicht zu oder wird laut und es interessiert ihn im Endeffekt dann nicht. aber wenn ich eine anzeige mache, muss ich es doch sicher in dem fall beweisen, die werden sich ja hier nicht tagelang "auf die lauer legen"


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

du musst nichts beweisen das ist Job der Polizei es rauszufinden


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber ich denke, die werden die anzeige wegen nicht ausreichendem öffentlichen Interesses fallen lassen. denn der fährt ja nicht stundenlang hier hin und her, oder zu festen Zeiten, damit ich denen eine tipp geben kann. ich finde das verantwortungslos von dem pflegevater


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ich denke schon, dass das von öff. Interesse ist ihn ggf. zu observieren ist nicht dein Job


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

ne, die zeit hätte ich auch nicht. aber nachdem am mittwoch hier ein 11jähriger seinem stiefvater die Autoschlüssel geklaut hat und mal eben über hecke und frei Parklücke in das nächste Auto geknallt ist, an einer garagenwand zum stehen kam und dadurch ein immenser sachschaden entstanden ist, ist die Polizei vielleicht für sowas sensibel. ich warte jetzt mal ab, ob er nochmal fährt, vielleicht war es ja eine einmalige Gelegenheit und der vater informiert sich, dass der junge einen Führerschein dafür braucht, und dann kann ich ja die anzeige sofort online machen, wenn ich die zeit dazu habe.


Franke

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Zur Polizei gehen und fragen, wie sie sowas handhaben. Vielleicht gehen sie bei einer glaubwürdigen Schilderung hin und führen ein ernsthaftes Gespräch mit der Familie. Weitere Zeugen sind sicher nie schlecht. Und wenn es wieder passiert: Sofort die Polizei anrufen.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Franke

das stimmt, ich könnte mal mit dem Trainer der jungs sprechen, wie sowas gehandhabt wird (er ist Polizist) hier die Polizei anrufen ist leider im Moment nicht so einfach. das nächstgelegene revier dient den strafversetzten - die woanders wohl nicht so gute arbeit gemacht haben und über den Notruf soll man auch zeit einplanen, wenn keine personenschäden vorliegen, wurde erst vor einigen tagen in der örtlichen presse berichtet. leider.


Julie

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Der Polizeinotruf (110) ist in der Tat nur für Notfälle gedacht. Einen solchen kann ich hier definitiv nicht erkennen. Der Hinweis in der Zeitung ist daher sehr berechtigt ......


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Julie

es geht bei der Nachricht in der Zeitung generell um die Einsatzbereitschaft der Polizei bei uns hier in der Großstadt. bei Unfällen ohne personenschaden dauert es locker 1-1,5 stunden, bis die Polizei vor ort ist, bei personenschäden teils 20 Minuten, das ist nicht prickelnd. es wurde vorgeschlagen, die Polizei dann anzurufen, wenn sich der vorfall wiederholt. das kann man auch über die reviernummer machen. nur das für uns zuständige würde wohl keinen Polizisten rausschicken, selbst wenn sie zeit hätten. die kommen nämlich nicht mal bei nächtlicher Ruhestörung, sondern verweisen auf das streifenfahrzeug, was 2 stündlich durch die Ortschaft fährt, und im Bedarfsfall ja handeln könnte. in erster Linie ging es auch um die frage der anzeige und nicht, ob ich einen Notruf wählen soll (was mir klar ist, dass es keiner ist, sondern erst, wenn ein Kind angefahren wurde)


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hallo, was ist bei dir ein Cityroller? Ist das nicht ein Spielzeug? Meiner Meinung nach braucht man für so was doch keinen Führerschein. Ich denke nicht, dass die Polizei da was macht, da der Erziehungsberechtigte entscheiden muss, was der Junge darf und was nicht. LG Rosinchen


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

ein motorisierter roller? Spielzeug? nein es ist ein roller mit Motor, nennt sich cittyroller, gibt es zum drauf stehen oder zum sitzen. für jedes Fahrzeug, was schneller als 6km/h fährt braucht man in Deutschland neben der Betriebserlaubnis einen Führerschein. und er war schneller als 6 km/h, das kann man schon einschätzen


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ach so, mit Motor: Dann ist es was anderes. Bei uns versteht man unter Cityroller so was: http://www.amazon.de/HUDORA-Big-Wheel-205-14695/dp/B000YD02MO/ref=sr_1_1?s=toys&ie=UTF8&qid=1401570552&sr=1-1&keywords=cityroller


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

nein, dass ist ein normaler roller, damit würde er sich vielleicht auf die nase legen und es würde mich nichts angehen. eher sowas hier: http://www.amazon.de/BT250-ELEKTRO-SCOOTER-NACH-STVZO/dp/B003SF2XOU/ref=pd_sim_sbs_sg_4?ie=UTF8&refRID=1G98WYNSHPR9ERWNFKFK


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von eulchen76

ja eben, weil cityroller sind diese kinderfahrzeuge das sind dann e-roller so wie e-bikes


chrissicat

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Und was ist, wenn du dich mit dem Alter vertust, er schon 15 Jahre alt ist und einen Mofa-Schein hat? Dann darf er mit dem Ding fahren...


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

nein ich vertue mich nicht und auf grund seiner Behinderung wird er auch mit 95%iger Wahrscheinlichkeit keinen Mofa-/autoführerschein bekommen. ich kenne seine geschichte von klein auf an, und weiß auch um seinen Gesundheitszustand. und selbst wenn, kann dass dann ja aus der welt geschafft werden, wenn sich die Polizei drum kümmern würde


nane973

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hm. Was ist, wenn die Polizei feststellt, das alles seine Richtigkeit hat? Wird dein Unwohlsein dann aufhören? Ist er schwerstbehindert? Woran machst du die Fähigkeit elektronische Fortbewegungsmittel zu führen fest? Darf er dann grundsätzlich vielleicht auch keine unmotorisierten/elektrisch betriebene Fahrzeuge bewegen. Du sprichst ja davon, das er keine Gefahrenbremsung einleiten kann. Auch mit Fahrrädern kann eine hohe Geschwindigkeit erreicht werden, wo ein erheblicher Personen- und Sachschaden entstehen kann.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von nane973

wenn die Polizei feststellt, dass alles seine Richtigkeit hat, muss ich meine kinder für eine weitere Gefahr sensibilisieren. es geht aber nicht nur um meine, sondern auch um die vielen kleinen, die hier in der straße "rumkrauchen" mit einem behinderten Fahrrad kann er sich einigermaßen gut bewegen, er fährt auch wenige meter mit einem normalen Fahrrad, was aber eigentlich zu klein für ihn ist, diese hat er mäßig gut unter kontrolle. die Geschwindigkeiten sind dadurch nicht so hoch, die er erreicht. aber mit einem motorisierten Fahrzeug sehe ich das anders, da doch andere Geschwindigkeiten erreicht werden können.


nane973

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Coole Idee einer Bekannten. Alle nicht behinderten Kinder in die Turnhalle eungeladen und den Geburtstag mit allen Kindern im Rollstuhl verbracht. Kinder fanden es toll und den Eltern merkte man nach und nach auch an, das ihre Ängste weniger wurden. So gut wie das Kind der Bekannten konnte keiner fahren ;-) Waren KiGa Kids.

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dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von nane973

es geht nicht um die Ausgrenzung von behinderten. ich habe auch keine lust, mich über die Krankengeschichte des jungen hier auszulassen. es geht hier nicht um einen rolli, es geht um eine StvZO-zugelassenes Fahrzeug, welches mehr als 6 km/h fährt. es wird ein Führerschein benötigt, der junge ist weder in der lage den Führerschein zu machen, noch ist er in der lage das Fahrzeug richtig zu beherrschen. ich habe für mich entschieden, was ich tue.