Elternforum Rund ums Baby

Androhung Schulausschluss

Androhung Schulausschluss

goldmarie1977

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Hallo und guten Morgen! Ich habe Mal eine Frage: Weiss jemand, wie eine Anhörung zur Feststellung der Androhung des Schulausschlusses abläuft? Bundesland ist Rheinland-Pfalz. Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar, gerne auch per PN. Goldmarie


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von goldmarie1977

Wie alt ist dein Kind und warum droht der Schulausschluss?


goldmarie1977

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Das Kind ist 11, Fehlverhalten ist das Problem.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von goldmarie1977

Hallo Goldmarie, hier (nicht RP) läuft das über Klassenkonferenzen. Es kommt darauf an, was der Schüler gemacht hat. Laut Schulgesetz sind zunächst pädagogische Maßnahmen zu beschließen, also z.B. das Kind sammelt zwei Wochen den Müll, schreibt einen Entschuldigungsbrief an die geschädigte Person etc. Ausnahme: Die Tat war so dramatisch, dass man sofort und unmittelbar handeln muss, z.B. bei Missbrauch, extremer oder sehr folgenreicher Gewaltanwendung, extremes Mobbing, ggf. auch per Cybernet, das ein oder mehrere andere Kinder psychisch äußerst geschädigt hat, so dass die Schule so Opferschutz betreiben muss etc..Wenn pädagogische Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben, und in der Regel beschließt man die schon mehrmals, bevor man zu stärkeren Mitteln greift, kann man eine Ordnungsmaßnahme aussprechen, z.B. Ausschluss vom Schulunterricht für X Wochen, Ausschluss von Ausflügen oder Klassenfahrten, Klassenwechsel oder, sozusagen als letztmögliche Maßnahme, den Ausschluss von der Schule selbst. Dafür muss aber echt schon was passiert sein und die Schule keine andere Möglichkeit sehen, dass der Schüler hier sinnvollerweise weiter zur Schule geht. Die Klassenkonferenz besteht hier aus allen in der Klasse des Kindes unterrichteten Lehrkräften, einem Schulleitungsmitglied, den Klassensprechern und ggf. noch eine/r Elternvertreter/in der Klasse. Außerdem darf das betroffene Kind anfangs unter Begleitung der oder eines/einer Erziehungsberechtigten oder einer anderen Vertrauensperson angehört werden. Auch die Eltern dürfen sich zu Wort melden oder werden ebenfalls sachdienlich zu Einzelheiten befragt. Ich habe schon viele Klassenkonferenzen erlebt. Das ist schon eine sehr ernste Sache. Ich habe aber noch nie erlebt, dass ein Kind der Schule verwiesen wurde, und wir hatten einige wirklich schwierige Fälle dabei. Darum wäre meine Frage hier, was das Kind angestellt hat, das so schlimm wäre, dass ein Schulausschluss im Raum steht. Da muss entweder mehr dahinter stecken oder das Kind hat über lange Zeit mehr als nur Unsinn gemacht. Good luck! VG Sileick