Elternforum Rund ums Baby

alleiniges Sorgerecht beantragen-Vater ist obdachlos

alleiniges Sorgerecht beantragen-Vater ist obdachlos

mayli7

Beitrag melden

Hallo, Ich brauche eine unabhängige Meinung zu meinem Fall! Meine Tochter wurde am 20.07.17 geboren, ist also noch ganz frisch Vom Kindsvater habe ich mich bereits in der frühen Schwangerschaft getrennt (anderes Thema) das Verhältnis danach war zwischen uns mal mehr und mal weniger gut. Ich bin, da ich mir eine Zukunft in der alten Heimat nicht vorstellen konnte, weit weg gezogen da ich denke es ist sehr wichtig für das Kind das die Mutter glücklich ist wo sie ist ... vielleicht etwas egoistisch dem Vater gegenüber das gebe ich zu, jedoch hat er mir das okay dafür gegeben sonst hätte ich es wahrscheinlich nicht gemacht. Naja auf alle Fälle konnte er nicht mit dem Gedanken leben, dass seine Tochter sehr weit weg von ihm aufwächst und ist total unüberlegt mit seiner Katze zu einem Zocker-Kumpel in der selben Stadt gezogen, um noch vor der Geburt da zu sein. Ich habe gehofft, dass er sein Leben hier auf die Reihe bekommt und mich überzeugen lassen das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Man muss dazu sagen, dass er im bisherigen Leben fast nie was auf die Reihe bekommen hat und mit 31 Jahren ständig Job weg, Hartz 4, bei seinen Eltern rausgeflogen, irgendwelchen Frauen Jahre lang hinterher gerannt und total unüberlegte Sachen getan usw. Auch jetzt kann er seine Gefühle zu mir nicht aus dem Spiel lassen und ist ständig auf mitleid aus, was bei Entscheidungen unserer Tochter total im Weg steht. Da nun aber das Sorgerecht schon geteilt war dachte ich ich gebe ihm eine Chance zu zeigen dass er für seine Tochter sorgen kann und dabei ging es mir nicht ums Geld. Wie schon erwähnt konnte er bei einem Kumpel unterkommen (mietfrei) dieser ist aber wohl ein total unmensch und hat meinen Exfreund beklaut, seine Katze schlecht behandelt und ihn ständig arbeiten aufgedrückt. So wurde es mir zumindest berichtet also kann ich nicht sagen ob es stimmt und ich denke es gehören immer zwei Seiten dazu. Nun hat sich innerhalb kürzester Zeit die lage so sehr zugespitzt, dass mein Exfreund nun auf der Straße sitzt mit samt Katze und Besitz. Ich hatte die ganze Zeit Verständnis für seine lage und hab mir seine Probleme angehört und das war für mich vor allem jetzt im Wochenbett wirklich belastend und ich kann ihm jetzt also "Obdachlosen" nicht helfen und dafür musste ich mich von ihm auch fertig machen lassen. Wegen dem Wohl meiner Tochter denke ich nun es ist besser wegen alleinigem Sorgerecht vor Gericht zu gehen. Im Falle das mir etwas zustößt könnte er ja nicht für sie Sorgen und auch so habe ich das Gefühl wenn er nicht einmal für sich selbst richtig sorgen kann und schlechte Entscheidungen trifft wie soll er das dann für ein Kind? Bin ich mit dieser Meinung alleine oder ist das nachvollziehbar? Und habe ich eine Chance das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Ich hoffe mein Text ist einigermaßen zu verstehen und ausführlich genug... ist alles eine lange und komplizierte Geschichte und schwer zusammen zu fassen. Ich will mich auch nicht als unschuldsengel darstellen... Würde mich über eure Meinungen freuen, ihr würdet mir sehr weiter helfen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mayli7

Es gibt Frauenberatungsstellen, die können dir auf deine Fragen sicher besser helfen und geben kostenlose Beratung. Ich denke, wenn alles so ist, wie du schreibst, ist das alleinige Sorgerecht sicher machbar und auch sinnvoll.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Echt jetzt? Was hat er dem Kind denn angetan, dass du meinst ihm das SR entziehen zu können? Sie hat ihm das halbe SR eingeräumt, von allein hat er es nicht, wenn sie unverheiratet sind.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mayli7

Das Kind ist 4 Tage alt und es wurde vor 10 Monaten gezeugt, als er offenbar noch der Vaterschaft würdig war. In den 4 Tagen konnte er sicher nicht zeigen, ob er Verantwortung übernehmen kann für das Kind. Was meinst du wie viele getrennte Herren keine eigene Wohnung haben... bekommen sie dann das SR abgesprochen? Ich würde ihn erstmal die Chance geben Vater zu sein bevor du ihm seine Rechte absprichst. SR wird entzogen bei Kindeswohlgefährdung. Momentan gefährdet er bestenfalls sich selbst.


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Sorgen kann er aber offensichtlich auch nicht ( mal) für sich selbst. Die Ap schrieb auch nicht, dass das erst die letzten paar Tage so ist. Ich hätte bei einem obdachlosen Vater aber auch arges Bauchweh... ( Von den genauen Gründen wird ja nicht berichtet, warum er so aus dem Ruder läuft - muss auch gar nicht). Rechtlich gesehen hab ich aber keine Ahnung.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Er möchte ja nicht, dass das Neugeborene bei ihm lebt. Sie ist offenbar weit weg gezogen. Da wird ein Kennenlernen und Umgang schon schwer werden. Und selbst wenn sie das SR komplett hätte würde das Umgangsrecht bestehen bleiben.


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab es so gelesen, dass der Papa hinterher zog und deshalb (?) wohnungslos ist. Ok, er kann auf den Spielplatz gehen, oder sonstwo draussen, aber des wär mir irgendwie nix, sorry.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Ganz ehrlich... ich finde das nun nicht schlimm. So lange es klein ist spazieren gehen, später Spielplatz. Was soll er denn sonst mit dem Kind machen? Kein Baby wird ab Geburt mal eben übers WE zum Vater kommen.


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Warum nicht? Wenn es nicht gestillt wird kann es genauso beim Papa sein. Aber ein Bett, ein Möglichkeit zum Waschen? Hat das ein Papa ohne Wohnung? Und wenn es dann ungemütlich draussen wird? Sorgerecht hat ja nix mit Umgangsrecht zu tun, wie du selbst schon oft richtig angemerkt hast.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Eben drum... es ist also eher der Umgang kritisch als das Recht SORGE zu tragen. Im Normalfall lernt man sein Baby kennen, besucht es kurz aber dafür öfter. Geht irgendwann mit ihm spazieren... bis überhaupt mal Spielplatz oder gar Bett bei Papa ein Thema wird vergeht noch viel Zeit.


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ich denke, eher der Umgang kann unproblematisch sein, aber kann der Papa fürs Kind ' sorgen'? Weiß ich nicht.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Kann er für einen Kita-Platz, Schulanmeldung, eine nötige OP oder für einen Pass unterschreiben? DAS kann er und DAS ist was u.a. Sorgerecht bedeutet.


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Sorry... Das war der erste Satz bei Wiki : Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Da hakt ja schonmal was.. PS: ich bin auch nicht dafür, Eltern ihre Kindern zu entziehen oder umgekehrt. Aber ohne Wohnung täte ich mich schwer, ehrlich.


fsw

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Seitdem das Kind da ist,soll sein Sorgerecht weg.Zum Zeugen des Kindes war er gut genug???So lang ist es ja nun nicht mit der Zeugung des Kindes her und schlecht waren ja die Verhältnisse schon "immer".Warum setzt man/Frau dann ein Kind in die Welt,wenn der Vater ja soll schlecht ist und er sich nicht kümmern kann.Ich sehe es wie mf4.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Das Kind ist VIER Tage alt, bis es irgendwann mal bei ihm zeitweise leben würde vergehen mindestens Monate. Das sollte doch machbar sein, wenn man(N) Eier hat und einem etwas daran liegt.


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luna8

Das ist ja ein kleiner Unterschied! Beim gemeinsamen Sorgerecht spricht man sich - im Idealfall - über alle relevanten Themen ab. Man überlegt wo das Kind wohnt, in welchen Kindergarten es gehen könnte und in welche Schule. Dinge, die im Leben des gemeinsamen Kindes richtungsweisend sein können. Müssen tut da keiner was. Wenn man sich einigt, dass der Vater auf der Straße lebend, das Kind am Wochenende nicht mit sich nach Hause nehmen kann (weil momentan kein Zuhause existiert) ist das halt so. Aber abgesehen davon...ist ja nicht gesagt, dass der Kindsvater nun dauerhaft Platte macht! Das kommt so rüber, als ob das alles schon Jahre so ginge....es geht hier um einige wenige Tage und vielleicht hat der Typ es schon Morgen organisiert, kriegt am Ort Sozialleistungen, hat ein kleines Zimmer irgendwo und kriegt es Pö a Pö auf die Kette.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mayli7

Jetzt mal direkt an dich... was genau soll das bringen, wenn du ihm das SR erst zutraust und nun entziehen möchtest? Er wird weiterhin Umgang haben, so lange er das Kind nicht gefährdet. Egal, ob er SR hat oder nicht. Er ist in greifbarer Nähe um ggf. Entscheidungen mit dir zu treffen, die man mit geteiltem SR zusammen treffen muss. Wahrscheinlich wird bis zur Kita nicht einmal dieser Fall eintreten.


miaandme

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ich kann das durchaus verstehen. Jemand der unzuverlässig ist und jetzt obdachlos, ist vielleicht auch mal gar nicht zu erreichen. Wenn schwerwiegende Entscheidungen anstehen, ist er dann vielleicht nicht greifbar. Ich würde da auch auf Nummer sicher gehen wollen und das alleinige Sorgerecht haben wollen. Das bedeutet ja nicht, dass Kind seinem Vater vorenthalten zu wollen. Leider weiss ich nicht, wie es sich rechtlich verhält. Ich würde im Forum von Frau Bader nachfragen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von miaandme

Wenn der Vater nicht greifbar ist dann stellt man halt beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag. Evtl ist es denen dann irgendwann zuviel und dann entziehen sie es ihm wieder. Aber bis dahin.... Davon ab, für was braucht man noch einmal das Sorgerecht? Für die Anmeldung zur Betreuung, zur Schule, um ein Konto zu eröffnen und im Ausnahmefall für bestimmte Behandlungen. Im Fall der Fälle das die Gesundheit des Kindes gefährdet ist wird da aber kein Hahn nach krähen, sondern es wird erst gehandelt, dann geschaut. Wo also gefährdet der Vater aktuell das Kind bzw würde es nötig machen jetzt SOFORT das Sorgerecht wieder zu entziehen?


Gustavinchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mayli7

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt Deiner Tochter. Das Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen entzogen. Dazu muss bereits in konkreten Situationen klar geworden sein, dass der Vater sein Sorgerecht nicht wahrnimmt, also seinen Pflichten insoweit nicht nachkommt. Wenn man also z.B. eine Unterschrift für eine OP braucht und der Vater verweigert sie oder ist permanent nicht zu erreichen, dann könnte man wohl zumindest den Bereich "Gesundheitssorge" auf sich allein übertragen lassen. (Nicht gemeint sind Not-OPs, dafür musst Du nicht erst sein Einverständnis holen, musst ihn aber so schnell wie möglich informieren.) Wenn sich sowas in der Art dann öfter wiederholt, kann man auch das vollständige Sorgerecht allein beantragen. Auch wenn der Vater über Jahre keinen Umgang wahrnimmt und sein Kind daher überhaupt nicht kennt, kommt das alleinige Sorgerecht in Betracht. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet ja nun nicht, dass Du jegliche Entscheidung des täglichen Lebens mit ihm abstimmen musst. Nur die großen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind müssen gemeinsam getroffen werden. Dazu gehört im Übrigen, ob das Kind geimpft werden soll. Es ist also durchaus nicht so, dass das Sorgerecht erst ab der Kita relevant wird, wie es jemand anderes hier schrieb. Auch die Frage, ob ein Kind getauft wird oder nicht, betrifft das Sorgerecht. Der Kindesvater hat offensichtlich schon erhebliche Probleme mit sich selbst. Aber es gibt genügend Menschen, die daran wachsen, Verantwortung für ein Kind zu tragen. Probiere es aus! Wenn es wirklich nicht funktioniert, kannst Du Dich immer noch ans Jugendamt wenden (was im Übrigen von den meisten Gerichten zur Voraussetzung für ein Sorgerechtsverfahren gemacht wird - wer nicht vorher versucht, die Situation außergerichtlich zu lösen, hat schon etliche Punkte verspielt). Ich wünsche Dir und Deiner Tochter alles Gute!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Gustavinchen

Ähmm, seit wann braucht man zum Impfen die Zustimmung des anderen Elternteiles? Ich kann genau das auf jeden Fall widerlegen. Musste ich nie nachweisen. da wurde auch nie nach gefragt. Und bei uns ist es so das der Vater erst 4 Monate nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht bekommen hat. Bis dahin hatte ich deshalb mehr Ärger mit Elterngeldkasse und Kindergeld wie sonst mit wem.


Gustavinchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hm, vielleicht solltest Du Dir mal genau anschauen, was Du unterschreibst. Auf der "Erklärung der Eltern" zum Impfen, die beim Kinderarzt vorzulegen ist, müssen DIE Eltern/Sorgeberechtigten unterschreiben. Wenn Du allein unterschreibst, erklärst Du damit implizit, dass der andere Sorgeberechtigte zugestimmt hat. Hat er das nicht, kannst Du im schlimmsten Falle erheblichen Ärger bekommen, weil Du sein Sorgerecht mal einfach nicht beachtet hast. Ich bearbeite seit 13 Jahren Fälle im Familienrecht. Du darfst mir ruhig glauben, dass ich mich damit auskenne.


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mayli7

Du hast auf der Paarebene ein Problem. Ob er als Vater was taugt, konnte er noch nicht zeigen. Immerhin wollte er in der Nähe sein, spricht ja schon mal für ihn. Sei klar in der Abgrenzung auf der Paarebene, lass ihm aber Luft zum Vater sein/werden.