Mitglied inaktiv
Hallo,
gestern habe ich diesen Abstrich machen lassen. Ich habe mich noch einmal eingehend mit diesem Gesetz beschäftigt und leider hatte ich keine rechtliche Handhabe dagegen....
Prinzipiell bin ich ja für Klarheit für Väter, nur ärgert es mich, dass mein Ex seit fast 16 Jahren keinen Unterhalt (mit Unterbrechung von 16 Monaten - wg. hartem Richter) zahlen brauch, er immer Schlupflöcher findet und ich so einfach dazu gezwungen werden kann. Er ist 100 % der Vater, warum sagt das Gesetz nicht auch direkt etwas über die Unterhaltspflicht???
Ich hätte es gern gesehen, dass der rückständige Unterhalt auf ein Notaranderkonto geht und mir sang und klanglos bei positivem Test ausgehändigt wird. DAS wäre für mich gerecht. Aber nein, er gibt die EV ab und braucht wieder 3 Jahre nicht zahlen
Komisch, dass einen Exmänner immer noch treffen können ...
Schönes Wochenende euch allen, Montag fängt hier die Schule endlich wieder an...
Ursel
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