Vorsichtig, seeeeehr lang! Hallo alle miteinander, vor einiger Zeit kam ja hier auch noch einmal das Thema Betreuung der Kinder in Krippe, KiGa und Schule hoch. Deutschlandweit gibt es ja große Unterschiede, gerade auch bei den Platzzuteilungen für AE. Aus diesem Grund habe ich mal ans Familienministerium geschrieben (Ende Oktober 2007), wie sie sich das vorstellen, wenn die Eltern - auch AE`s - dann zwar wieder arbeiten können von der Krippe bis zum KiGa, aber dann keine Betreuung in der Schule in Form von Hort etc. inkl. Ferienbetreuung haben. Wer Interesse hat, kann ja die heute angekommene Antwort des Ministeriums lesen und wenn Bedarf besteht, können wir darüber auch diskutieren. Ich kopiere Euch das ganze jetzt erst einmal kommentarlos hier rein: "Sehr geehrte Frau ..., vielen Dank für Ihre Mail vom 30. Oktober 2007 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Da die aktuelle familienpolitische Diskussion, insbesondere zum Elterngeld und zur Kinderbetreuung, zu einer drastischen Erhöhung der telefonischen und schriftlichen Anfragen in unserem Haus geführt hat, bitte ich die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Mail ausdrücklich zu entschuldigen. Angesichts der aktuellen Initiative zum Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren, weisen Sie in Ihrem Schreiben zu Recht darauf hin, dass auch berufstätige Eltern mit schulpflichtigen Kindern vor großen Schwierigkeiten stehen, wenn sie Familie und Beruf miteinander verbinden wollen. Dies gilt umso mehr für allein erziehende Mütter und Väter. Die bessere Balance von Familie und Arbeitswelt ist deshalb ein zentrales Anliegen der Familienpolitik der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen die Initiativen der Bundesregierung für den Ausbau von Ganztagsschulen sowie alternative Betreuungsangebote erläutern. Mit dem 2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hat der Bund in der letzten Legislaturperiode einen wichtigen Beitrag zum bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geleistet. Wegen des großen Mangels, der insbesondere an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren besteht, liegt hier ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen. Doch auch für Kinder im Kindergartenalter und für schulpflichtige Kinder sieht das TAG vor, dass Länder und Kommunen bis zum Jahr 2010 die Zahl an Betreuungsplätzen so weit erhöhen, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. Ein Schritt zur Verbesserung der Ganztagsbetreuung - und somit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - ist die Förderung von Ganztagsschulen. Was in vielen Ländern der Erde längst Standard ist, erfährt mittlerweile auch bei uns immer stärkere Unterstützung und wachsende Nachfrage. Die Ganztagsschule wird zunehmend zu einem festen Bestandteil des Schulangebotes. In den letzten Jahren haben Bund und Länder erheblich in die Ganztagsschulen investiert. Wie das Konsortium Bildungsberichterstattung 2006 feststellt, arbeiten heute schon ein knappes Viertel aller Schulen im Ganztagsbetrieb. Ihre Zahl stieg von 2002 bis 2004 um 38 Prozent. Mit dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von mehr Ganztagsschulen und stellt die Weichen für die dringend notwendige gemeinsame Bildungsreform von Bund und Ländern. Sie wissen sicherlich, dass Fragen des Schulwesens in die Zuständigkeit der Länder bzw. der Kommunen fallen, u.a. der Schulträger sowie die Bezirksregierungen und der Kultusministerien. Die Bundesregierung unterstützt die Länder jedoch beim Ausbau von Ganztagsangeboten und leitet einen Kurswechsel in der Schulpolitik ein. Sie reagiert damit auf den wachsenden Wunsch in der Bevölkerung nach Ganztagsschulen. Im Rahmen des Ganztagsschul-Programms werden in allen Bundesländern neue pädagogische Konzepte für Ganztagsschulen entwickelt und erprobt, die sich an den jeweiligen Bedingungen und Bedürfnissen vor Ort orientieren. Weitere Informationen zum Thema "Ganztagsschule" bietet Ihnen die folgende Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: http://www.ganztagsschulen.org. Eine Kurzfassung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Ganztagsschule – eine Chance für Familien" finden Sie auf der Homepage unseres Hauses unter: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=84652. html. Zuständig für die Schaffung, finanzielle Förderung und Durchführung von Angeboten der Kindertagesbetreuung vor Ort sind nach der Kompetenzordung des Grundgesetzes die kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Kindertagesstättengesetze der Länder. Die Städte und Kreise unterliegen der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden. Der Bund hat keine Möglichkeit, den Ländern und Kommunen Weisungen zu erteilen oder in sonstiger Weise auf ihre Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Die Kommunen sind verpflichtet, für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu sorgen. Allerdings gibt es einen weiten Spielraum bei der Auslegung des Begriffs "bedarfsgerecht". Horte stellen eine Betreuungsform vor und nach der Schule dar. Als Betreuungsangebote für Schulkinder haben sich aber auch Schulkinderhäuser und pädagogisch betreute Mittagstische bewährt. Darüber hinaus hat sich an vielen Orten eine Zusammenarbeit zwischen schulischen, kommunalen und außerschulischen Partnern etabliert, sodass zum Beispiel gemeinsam mit Sportvereinen oder Musikschulen Freizeit- und Kulturangebote entwickelt wurden. Für eine Betreuung werden in der Regel Elternbeiträge fällig, die regional und je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können sie vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Seit dem 1. Oktober 2005 sind die Jugendämter verpflichtet, selbst oder mittels eines beauftragten Verbandes oder Dienstes Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich sowie die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Informationen erteilt das zuständige Jugend- bzw. das entsprechende Landesjugendamt. Eventuell kann es auch hilfreich sein, sich mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" in Verbindung zu setzen, die das Bundesfamilienministerium Anfang 2004 gestartet hat, um auf lokaler Ebene konkrete Verbesserungen für Familien anzustoßen. Diese Initiative richtet sich an alle, die vor Ort Verantwortung übernehmen und sich für ein familienfreundliches Umfeld engagieren. Die Zusammenarbeit erfolgt in Partnerstrukturen aus Landes- und Kommunalpolitik, Unternehmen, Verbänden, Kirchen, freien Wohlfahrtsträgern, Vereinen, Gewerkschaften, Elterninitiativen und anderen Akteuren. Näheres finden Sie auf der Internetseite der "Lokalen Bündnisse" unter http://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/. Weitere Informationen zum Thema "Kinderbetreuung für Kinder über sechs Jahre" finden Sie im Internet unter http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=45330.ht ml. Sie erhalten mit dem Familienwegweiser eine konzentrierte Anlaufstelle, die über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildung- und Beratungsleistungen für Familien informiert. Gute Kinderbetreuung und Förderung sorgen für Chancengerechtigkeit bei den Kindern von Anfang an und unterstützen die individuellen Lebensplanungen von Müttern und Vätern, die Beruf und Familie vereinbaren wollen und oft aus wirtschaftlichen Gründen vereinbaren müssen. Wie Sie sehen, endet das Thema Kinderbetreuung keineswegs bei der Diskussion über die Betreuung von Kleinst- und Kleinkindern. Es besteht heute ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass Angebote für Kinder aller Altersgruppen gebraucht werden, in guter Qualität, zeitlich flexibel, bezahlbar und vielfältig. Jede Familie soll das für Ihre Bedürfnisse passende Angebot finden können. Dies ist nicht nur ein wesentlicher Schritt zu einem familienfreundlicheren Land insgesamt, sondern eine Voraussetzung, damit sich wieder mehr Menschen für Kinder entscheiden. Auch wenn ich Ihnen eine konkrete Hilfestellung unseres Hauses leider nicht in Aussicht stellen kann, wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft alles Gute und dass sich für Sie eine zufrieden stellende Lösung findet. Mit freundlichen Grüßen" Vg Claudia