Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiß ja nun nicht, wie lange Ralph im Urlaub ist, aber vielleicht kann mir ja jemand anderes auch weiterhelfen. Ich bin freiberuflich tätige Grafikdesignerin und habe bei der Arge angegeben, das ich ein Einkommen im Durchschnitt von 600 Euro schätze. Mit dem Sachbearbeiter habe ich abgemacht, das ich jeden Monat nachträglich die Einnahmen-Überschußberechnung nachreiche und nachträglich geschaut wird, ob ich Unterstützung erhalte. In diesem Jahr waren drei Monate dabei, wo das Amt mir etwas dazu gezahlt hat. Nun hat mein Sachbearbeiter gewechselt und ich werde gerade einer neuen Überprüfung unterzogen. Durch die letzten beiden Monate ist mein Betriebsergebnis auf 800 Euro im Monat durchschnittlich gestiegen. Jetzt will das Amt den Halbjahresdurchschnitt als Grundlage nehmen, somit befürchte ich eine Rückzahlung meinerseits an das Amt. Ist das so rechtens? Ist es nicht richtig, das ich nur in den bedürftigen Monaten etwas bekommen habe? Hätten die diesen Monat mit zur Grundlage genommen, wäre das Ergebnis ganz anders ausgefallen. In diesem Monat habe ich nämlich bis jetzt 0 Euro erwirtschaftet, weil niemand die Rechnung überwiesen hat. ich fühle mich gerade von den Mühlen des Amtes total überrollt und weiß gar nicht,w as ich jetzt zu erwarten habe. Wenn die das Geld wieder zurückfordern, dann sehe ich alt aus ;-( Ach menno, da arbeitet man extra mit kleinem Kind und versucht dem Staat so wenig wie möglich auf der Tasche zu liegen und im Endeffekt gibt es doch nur Äger. Welche Berechnung des Amtes ist denn jetzt richtig????? Liebe Grüße, Anke
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