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Würdet Ihr Euren Personalausweis bei "Sicherheitsleuten" keine Polizei oder so

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Würdet Ihr Euren Personalausweis bei "Sicherheitsleuten" keine Polizei oder so

peekaboo

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als Pfand hinterlegen? Ich habe es leider gemacht aber sehr unwillig und ungern... je mehr ich allerdings darüber nachgedacht habe, desto mulmiger wurde mir. Ich werde es nicht mehr machen und rein rechtlich ist es auch gar nicht zulässig. Habe also erst mal mein Ehrenamt niedergelegt. Ich habe nichts gegen eine Personenkontrolle mit Ausweis vorzeigen, aber die haben den Einkassiert *grummel*. Bin mal gespannt, ob eine neue Regelung herkommt mit "Mitgliedsausweis" oder so.


Trini

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

muss man ihn als Gast auch beim Pförtner abgeben, wenn man eine Schlüsselkarte bekommt. Trini


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Antwort auf Beitrag von Trini

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Personalausweisgesetzes am 1. November 2010 wurden mehrere Änderungen für den neuen elektronischen Personalausweis vorgenommen. So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 PAuswG für den Schutz seiner Geheimnummer vor Missbrauch verantwortlich.


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Wir haben früher den Personalausweis für ein Schließfach als Pfand einbehalten , das dürfen wir aber seit mind. 5 Jahren nicht mehr machen, google mal "Personalausweis, Pfand", da findest Du ganz viele Informationen.


peekaboo

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... darauf habe ich mich auch berufen. Bin echt mal gespannt, ob die da was ändern... Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.


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Antwort auf Beitrag von peekaboo

genau und in Wikipedia steht es so ähnlich, mit Erklärung: Mit Inkrafttreten der Neufassung des Personalausweisgesetzes am 1. November 2010 wurden mehrere Änderungen für den neuen elektronischen Personalausweis vorgenommen. So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 PAuswG für den Schutz seiner Geheimnummer vor Missbrauch verantwortlich.


peekaboo

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In der Zeit hätten die alles anstellen können... NOCHMEHRGRUMMEL


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Bei welchem Ehrenamt muss man denn seinen Ausweis als Pfand abgeben? Generell rücke ich meinen Ausweis auch ungerne raus. Aber es kommt letztlich auf die Situation an. Als wir meinen Wagen gekauft haben, konnten wir eine Probefahrt ohne Begleitung machen und da habe ich meinen Ausweis natürlich da gelassen. Wie gesagt, es kommt auf die Situation an.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Alhambra

weil man beim Auto fahren ja eigentlich einen Ausweis dabei haben muss, nicht nur den Führerschein. Trini


Morla72

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Das ist nicht richtig. Du musst einen Perso besitzen, ihn aber nicht bei dir führen. Ein weit verbreiteter Irrtum.


Alhambra

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Hab auch geantwortet.


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von Trini

Führerschein hatte ich ja noch. Dass die sich absichern müssen ist aber auch klar, sonst würden sicher viele ihre Autos mit Probefahrten organisieren:)


TheFirefox

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Wer verlangt denn sowas?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Inunsere Kaserne kommst Du nur mit Dienstausweis rein oder hinterlegst den Ausweis ist eine zivile Wachfirma dagmar


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Muessen, da ich als Angestellte beim AG registriert war


Ellert

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wenn Du auf der Firmenliste stehst bist Du ja schon mal bekannt würde deine Vertretung kommen ginge das so auch nicht gerade nun in Zeiten des Terrors sind sicher viele vorsichtig dagmar


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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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Wuerde ich nicht machen. Personalausweisnummer aufschreiben ist ueblich aber nicht abgeben


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