Mitglied inaktiv
Hi, ich möchte als privater Verkäufer jetzt ein paar Sachen verkaufen bin aber noch abgeschreckt durch den Haftungsausschluss, usw. Ich habe mal im Internet gekuckt und bin nur noch verwirrt, das habe ich jetzt gefunden. Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. z.B. Da Privatverkauf übernehme ich keine Haftung, keine Rücknahme und schließe jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Das reicht wohl nicht mehr aus, aber was genau muss da stehen bzw. wie muss es formuliert sein damit das alles wasserdicht ist und man als Privatverkäufer nicht belangt werden kann. Gibt es da ein Formulierungsvorschlag den man kopieren kann und den ich bei meinen Auktionen reinsetzen kann? Danke euch und LG
Wenn der Artikel in Ordnung ist, reicht doch der Satz "Da Privatverkauf übernehme ich keine Haftung, keine Rücknahme und schließe jegliche Gewährleistungsansprüche aus.". Noch wasserdichter wirst Du das nicht hinbekommen. Der Käufer hat ja auch das Recht, einen funktionierenden Artikel zu erhalten. Wenn das nicht der Fall ist, hilft auch Dein o.g. Satz nicht aus. Was möchtest Du denn verkaufen?
Hallo, ich würde ausschließlich nur Gebrauchtwaren von uns anbieten wie Spielsachen Mega Blocks, Lego, Lego Duplo, Comics, Bücher, Spiele, Playstation, Flaschenwärmer, DVD`S, Videos, Anziehsachen usw. Lg