Sakra
vorhin hab ich was gesucht und da ist mir dieser megadicke ordner von meiner scheidung in die hände gefallen.
die war 1996.
muss man diese anwaltskorrespondenz aufheben???
oder langt wenn das urteil irgendwo nur abgeheftet bleibt???
würde gerne diesen megawälzer entsorgen.
Ich hab den ganzen Kram bis auf das Scheidungsurteil jetzt weggeworfen. Bei mir war sie 1995. Weg mit Schaden, war sogar noch was Handschriftliches drin von meinem Ex, brrr.
Nach über 10 Jahren reicht das Scheidungsurteil. Das allerdings brauchst Du Dein Leben lang... Selbst der Anwalt hat die Unterlagen nur noch im Keller...
ich danke euch, dann kann ich wieder ne altlast entsorgen!
Eine Freundin hat seit vier Jahren heftigen Krieg mit Ihrem Exmann um die Rente. Er kramt jedes für ihn nützliche Details aus dem Papierkrieg vor der Scheidung hervor. Jetzt geht es sogar darum, ob sie damals schon zugegeben hat, dass sie vor der Eheschließung schon "lungenkrank" war oder nicht. Da sie seinerzeit die Kinder betreut hat und selber nur sporadisch arbeiten konnte wegen der ständigen Umzieherei (er war Berufssoldat), ist sie natürlich auch ein Stüclk weit auf diesen Anteil ihrer Rente angewiesen. Was der Mann noch alles heraus kramt, ist erstaunlich. Gut, dass sie auch die für ihn weniger rosigen Unterlagen noch hat - nach 25 Jahren.
und wenn man, wie wir damals, alle "Deckel schliesst" kann nichts mehr kommen. Dachte ich ...
diesen rentenausgleich haben wir ja schon schriftlich, wieviel er von mir bekommt.kann sich das denn noch anpassungsmässig ändern?? also dann doch den ganzen müll auf den dachboden?
Bei uns war es damals ausgeglichen und es steht auch so drin im Scheidungsurteil. Weg damit :-)
.... wurde der Rentenausgleich noch nicht "standardmäßig" gleich bei der Scheidung gemacht. Heute ist das fast immer mit dabei.
o.w.T.
die Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage angezweifelt werden könnte, dann hätte unsere Freundin mit Sicherheit nicht diese nervenzermürbende rechtliche Auseinandersetzung. Es ist Alles noch und nöcher neu berechnet und wieder neu berechnet worden - und kein Ende in Sicht.
weiß ich nicht. Gegeben hat es aber in dem geschilderten Fall eine, die dann von ihm angefochten wurde als sie in den Ruhestand ging. Ehrlich gesagt hätte ich auch gedacht, dass ein nicht innerhalb einer bestimmten Frist revidiertes Urteil rechtsbindend wäre - dem ist aber offensichtlich nicht so. Daher: besser aufheben. Einen Aktenordner mehr oder weniger einzulagern macht den Kohl auch nicht fett.