Mitglied inaktiv
Hallo, frage steht oben, wie lange muss ich Rechnugnen von Versandhäusern, Möbelläden, Telefon, oder anderen Dingen, wie Waschmaschine etc aufheben ??? Als private Person ??? Wie lange Lohnabrechnugnen und Kontoauszüge ??? Mein Mann meinte Rechnungen nur 1 Jahr, kommt mir etwas wenig vor. LG Schnuffelentchen die grad ihre Schränke ausmistet....
Rechnungen etc musst du 2 Jahren aufbewahren. Kontoauszüge und Steuersachen - keine ahnung aber irgendwie schwirren mir bei kontoauszüge 5 jahre im kopf (keine ahnung ob das stimmt) aber rechnungen auf jeden fall 2 jahre
Hallo, die einzige Aufbewahrungspflicht für Privatleute betrifft seit einiger Zeit Rechnungen im (weiten) Zusammenhang mit Grundstücken. Das wäre nicht die Reparaturrechnung für die Waschmaschine, aber etwa eine Gärtnerrechnung. Ansonsten gibt es keine ! Pflicht zur Aufbewahrung; sinnvoll kann es natürlich sein. Lies doch mal den Link hier; da ist es ganz gut beschrieben : http://www.buero-sortierdienst.de/main_content/nebenseiten/aufbewahrungsfristen.php Gruß Anna
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