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wenn man nicht die vollen km angegeben hat...

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hi, hier hab ich noch was dazu gefunden: Was gilt, wenn ich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung nicht alle Kilometer angegeben habe, sondern nur die vermeintlichen zulässigen ab Kilometer 21? Auch dann ist es noch nicht zu spät. Das Urteil ermöglicht es, die Angaben jetzt noch beim Finanzamt nachzuholen. Für 2007 wird der Bescheid dann rückwirkend neu erstellt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, ein formloses Schreiben aufzusetzen oder beim zuständigen Finanzamt anzurufen. Für die Nachmeldung gebe es keine Frist. Es sei aber besser, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung in jedem Fall problemlos zu erhalten ist von: www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber/648311/Pendlerglueck-Das-gilt-fuer-Steuerzahler.html lg, kris


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dat gleiche hab ich grad unten gepostet. da ich den newsletter von der steuerhilfe bekomme, satnd das drin. wer ja auch gemein, wenn nicht.


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der staat sollte die rückzahlung verzinst tätigen. schließlich bezahlt man bei säumiger steuer auch zinsen:)