Elternforum Aktuell

was zahlt ihr für eine Zahnreinigung bei Kindern?

was zahlt ihr für eine Zahnreinigung bei Kindern?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

55€ ist unser Angebot vom Kinderzahnarzt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

trotz der tatsache, dass ich alles falsch mache, haben meine kinder irgendwie schneeweiße beisser (wenn auch der schneidezahn vom großen halbiert ist). tut eine reinigung im kindesalter denn wirklich not?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Versteh ich auch nicht..... Wie alt ist das Kind denn?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nachdem letzten ZA-Besuch hieß es die Jungs können ihre Zähne nicht gscheit putzen......sollten irgendeine Zahnputzdingsbums besuchen für viel Geld. Am Mittwoch, gleicher Ki-ZA, andere Ärztin, hieß es, die Jungs haben gaaaaaanz toll ihre Zähne geputzt, haben aber einwenig Zahnstein das man unbedingt mit einer professionellen (bei dem Wort denk ich immer ans andere Gewerbe) Zahnreinigung weg machen sollte! Da soll mal einer schlau werden


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

jetzt warte ich dass sie es meiner bald 3jährigen auch empfehlen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Unser Zahnarzt bietet halbjährlich einen Zahnputzkurs an...da wird meinem Sohn nochmal wieder gezeigt wie man richtig putz,mit diesen rotfärbenden pillen. Das kostet nischt bei uns! lg Carina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Unsere Tochter 11 J. reinigt ihre Zähne selbst :-). Liebe Grüße Ebba


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Zahnsteinentfernung kostet nichts und alles andere können ja nur weiche Beläge sein. Wenn Deine Jungs also nicht so optimal putzen, dann hilfst DU eben nach! Ich denke nicht, dass man dazu eine professionelle Zahnreinigung braucht. Klingt aber gut, kostet sicher auch gut. Wenn man eine Dentalhygienikerin beschäftigt, die ihre Kohle kostet, dann muss natürlich auch Kohle verdient werden! Und wenn man keine beschäftigt, dann umso besser....*g* Noch etwas: Kauf Dir diese Kautabletten, die Zahnbeläge durch schöne blaue Farbe entlarven! Gibts in jeder Drogerie. Nach jedem Putzen wird damit kontrolliert. Und solang es blau ist, muss Muddern eben nachputzen. Wie peinlich....;-) LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ultrapeinlich!!! Diese Tabletten haben wir schon - und so gemein wie ich bin kann es sein, dass sie zwei, drei Tage hintereinanderbekommen Meistens muss ich nur sagen: Zeig mir deine Zähne. Wenn dann ein strahlendes Lächeln kommt weiß ich alles ok. Wenn der Mund nur widerwillig aufgemacht wird, tja nochmal naputzen- mit nachkontrolle natürlich!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich meine, daß meine kinderzahnärztin was von 40€ gesagt hat. nachdem selina schon 3 kinderkronen hat, trotz putzen, werde ich das auch investieren. ich wünschte, es hätte in meinem kindesalter schon sowas gegeben. man kann nie früh genug anfangen. spart am ende viel geld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Na klar spart man Geld, besonders wenn man seine Kronen im Mund behält und nicht runterschluckt!!! Wo befindet sich deine Krone zur Zeit???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe sie heute glaub ich in meiner versenktoilette runtergespült. hab dabei aber grinsend an dich gedacht. fühle mich wohler ohne gold im magen. und sogar meine zunge gewöhnt sich an die lücke. muß los, hausfreund1 wartet im rumpler.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

y


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, 15 Euro bis sie 6 Jahre alt sind bei der ZÄ und dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Liebe Grüsse, Miri


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bezahlen? Hmmm, verstehe ich nicht. Auch für mich einmal im Jahr kostenfrei.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ist ja Prophylaxe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Zahnreinigung für Schulkinder kann bei uns 2 x im Jahr kostenfrei durchgeführt werden. Würde es der Arzt berechnen wollen, würde ich mir einen anderen Arzt suchen, Auswahl gibt es ja genug. Selbiges ist mir mal beim Hautarzt passiert, einmal Hautcheck fürs Kind 65 €. Jetzt haben wir einen neuen Hautarzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Prophylaxe und Zahnreinigung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. In der Leistungsbeschreibung der Individualprophylaxe für Kinder nach dem BEMA (IP1-IP5 f. GKV-Versicherte) ist die Zahnreinigung nicht mit inbegriffen. IP 1 Mundhygienestatus 20 Die Erhebung des Mundhygienestatus umfasst die Beurteilung der Mundhygiene und des Gingivazustands anhand eines geeigneten Indexes (z. B. Approximalraum- Plaqueindex, Quigley-Hein-Index, Papillenblutungsindex; der einmal gewählte Index ist beizubehalten), die Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen und ggf. das Anfärben der Zähne. 1. Eine Leistung nach Nr. IP 1 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. 2. Leistungen nach den Nrn. IP 1 bis IP 5 können nur für Versicherte abgerechnet werden, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für andere Versicherte können Leistungen nach den Nrn. IP 4 bis IP 5 nur abgerechnet werden, soweit dies in den Abrechnungsbestimmungen ausdrücklich vereinbart ist. IP 2 Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen 17 Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation Die Mundgesundheitsaufklärung umfasst folgende Leistungen: Nr. Leistung Bewertungszahl Anlage1-Rundschreiben.doc Seite 24 14.11.2003 - Aufklärung über Ursachen von Karies und Gingivitis sowie deren Vermeidung - ggf. Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung, auch unter Berücksichtigung der Messwerte der gewählten Mundhygiene-Indizes - Empfehlungen zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, fluoridierte Zahnpasta, fluoridierte Gelees und dergl.); ggf. Abgabe/Verordnung von Fluoridtabletten - praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume. Der Zahnarzt soll Inhalt und Umfang der notwendigen Prophylaxemaßnahmen nach den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles festlegen. In einem Zeitraum von drei Jahren sind alle Leistungsbestandteile mindestens einmal zu erbringen. 1. Eine Leistung nach Nr. IP 2 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. 2. Die Abrechnung der Nr. IP 2 setzt die Einzelunterweisung voraus. IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne 12 Die Nr. IP 4 umfasst folgende Leistungen: Die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä. einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne. 1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107 abzurechnen. 2. Eine Leistung nach Nr. IP 4 kann bei vorzeitigem Durchbruch der 6- Jahrmolaren auch bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres abgerechnet werden. 3. Eine Leistung nach Nr. IP 4 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. Nr. Leistung Bewertungszahl Anlage1-Rundschreiben.doc Seite 25 14.11.2003 4. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Nr. IP 4 je Kalenderhalbjahr zweimal abgerechnet werden. IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn 16 Eine Leistung nach Nr. IP 5 umfasst die Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschließlich der gründlichen Beseitigung der weichen Zahnbeläge und der Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne. 1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107 abrechnungsfähig. 2. Eine Leistung nach Nr. IP 5 kann auch bei Durchbruch der 6-Jahresmolaren bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres abgerechnet werden. 3. Das Versiegelungsmaterial ist mit der Bewertung abgegolten. FU Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat 25 1. In dem Zeitraum vom 30. bis zum 72. Lebensmonat erfolgen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate. 2. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten folgende Leistungen: - Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle) - Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Indexes - Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke und verbesserte Mundhygiene - Empfehlung und ggf. Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (Fluorid-Tabletten, fluoridiertes Salz, fluoridierte Zahnpasta und dergl.) Nr. Leistung Bewertungszahl Anlage1-Rundschreiben.doc Seite 26 14.11.2003 3. Neben den Früherkennungsuntersuchungen kann eine Leistung nach Nr. 01 in demselben Kalenderhalbjahr nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann die Leistung nach Nr. 01 frühestens vier Monate nach Erbringung der Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden. 4. Eine Leistung nach Nr. IP 4 (lokale Fluoridierung der Zähne) kann bei Kindern mit hohem Kariesrisiko vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. 5. Im Zusammenhang mit den Früherkennungsuntersuchungen und einer Leistung nach Nr. IP 4 kann eine Leistung nach Nr. Ä 1 nicht abgerechnet werden. 6. Die Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen setzt die Einzeluntersuchung bzw. -unterweisung voraus. Die IP3 (Überprüfung des Übungserfolges, Remotivation) wurde bei der Neufassung des BEMA 2004 gestrichen. Da steht nix von Zahnreinigung durch eine Prophylaxehelferin. Viele machens gleich so mit (ist dann eine Serviceleistung aber noch lange kein MUSS). Und die Entfernung von Zahnstein auf GKV-Basis ist ebenfalls nicht mit einer professionellen Zahnreinigung gleichzusetzen: 107 Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung Zst Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Harte Zahnbläge (der gemeine Zahnstein, meist zu finden im UK-Frontzahnbereich und in Höhe der Ohrspeicheldrüsen) als einmal jährlich, aber keine weiches Plaques. LG... V.