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Was wird jetzt aus meiner Kur???

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Hallo! Ich hatte in den letzten Monaten starke Rückenprobleme und auch so viel Streß und hatte eine Kur beantragt (für mich und die 3 Kinder) die auch sofort genehmigt wurde (worüber ich mich sehr gefreut hatte). Da meine Größte 12 Jahre ist und in der Sommerferien und Herbstferien in dem Haus nichts mehr zu machen war, sollte die Kur nächstes Jahr in den Osterferien sein. Jetzt hat der Arbeitgeber von meinem Mann Kurzarbeit angekündigt. Da meine Erziehungszeit für die Jüngste im Okt. abläuft, habe ich mich jetzt letzte Woche Arbeitslos gemeldet. Nun das Problem. Ich muss die Krankenkasse wechseln, da ich noch keine 18 Monate in der Familienversicherung war. Aber was wird dann aus meiner Kur????? . Ich wollte mich direkt dort versichern, aber das geht jetzt nicht. Ich muss erst in die alte KK und kann dann erst kündigen und dann frühsten ab Nov. wieder in die andere wechseln. So ein Mist. Weiss da jemand was??? Würde das wohl was bringen, wenn ich mal bei der Sachbearbeiterin die die Kur genehmigt hat, sprechen würde. Fragen über Fragen.....


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Beziehst du ALG? Dann könntest du die Kur noch in Anspruch nehmen. Wenn du Familienversuchert bist und mußt die Kasse wechesln, dann mußt du noch mal neu beantragen bei der neuen Kasse.


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Wenn eine Zusage vorliegt, hat der MDK der KK befunden, daß die Indikationen für eine Kur gegeben sind, die Indikationen bestehn auch noch weiter und ändern sich nicht durch KK-Wechsel. Entweder fährst du tatsächlich noch dieses Jahr, oder du läßt dir die nötigen Unterlagen deiner jetzigen KK zukommen, woraus hervorgeht, daß du eine Genehmigung hast, zur Kur zu fahren, so daß die neue KK normalerweise diese Genehmigung "übernehmen" müßte (wenn sie es nicht tun, müßten sie per MDK begründen, warum sie es nicht genehmigen und da müßte sich der MDK selbst widersprechen, was er nicht tun wird).


Mitglied inaktiv

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Normalerweise gilt die Zusage für ein halbes Jahr.Klingt auch einleuchtend,denn wenn Du jetzt kurbedürftig erklärt worden bist,dann sollte die Kur auch schon unmittelbar angetreten werden.Ansonsten muss Du dann einen neuen Antrag stellen.Du kannst dann ja erwähnen,aus welchen Gründen Du die Kur nicht eher antreten konntest. Ich selbst war schon 3 Mal zur MKK,habe dann Termine genommen,die vor oder direkt nach den Ferien lagen(eine Woche in den Ferien,der Rest davor oder danach),da verpassen die Kinder doch nicht so viel. Ausserdem ist in den Einrichtungen auch meistens eine Lehrkraft,die mit den schulpflichtigen Kindern arbeitet (die Fachlehrer müssen Dir dann das entsprechende Material geben/nennen). LG Marlies