schnecke1
Frage steht ja oben. Gibt es eine Definition was dort rein darf oder auch nicht? Wie ist es z.B. mit einem Fahrradanhänger? Oder dem Laufrad? Darf das rein? Danke!
bei uns dürfen keine spielfahrräder, traktoren, 3 räder usw. dort untergebracht werden( find ich doof). muss alles in den eigenen keller, sowie auch 2. räder usw. also wenn einer 2 fahrräder besitzt, darf nur eines in den gemeinschaftlichen keller. fahrradanhänger darf rein. im winter dürfen wir auch schlitten unterstellen......... lg v.
...Fahrradanhänger darf nicht rein, sie hätte sich anwaltlich erkundigt! Und es passen alle Fahrräder der Hausgemeinschaft rein, sie braucht sich also nicht aufregen! Wenn es Platzmangel gäbe, dann würden wir auch was in den eigenen Keller stellen, aber so? Wegen Schlitten hat die auch schon Stress gemacht!!! Der steht jetzt unter dem Carport, der Stellplatz gehört mir schließlich! Steht sowas in der Hausordnung? Muss ich mal schauen!
in unserer Hausordnung steht leider nur: im Fahrradkeller abzustellen sind Fahrräder und Kinderwagen... nichts weiter... hmmmmmmmmmm....
Das ist doch prima wenn das da so steht!
Ein Radanhänger ist schließlich eine Kombination aus Fahrrad und Kinderwagen !!!
Grins!
zumindest wegen dem fahrradanhänger und ev. auch noch den schlitten. lg
eigentlich müsste dort ausdrücklich ein Verbot für Spielräder stehen. Ich denke, ihr dürft das dort abstellen. Ich würde aber an die Hausverwaltung schreiben, dass dich die Nachbarin belästigt mit der Sache und sie bitte darüber informieren sollen, dass in der Hausordnung die Abstellmöglichkeit von Kindertransportanhänger und Laufräder nicht verboten ist.