Elternforum Aktuell

Unfallanzeige

Unfallanzeige

Jayjay

Beitrag melden

Ich glaube, letzte Woche kam das Thema mal vor, aber so wirklich schlau bin ich nicht aus den Antworten geworden. Deshalb frag ich jetzt auch mal: Wer muss eine Unfallanzeige ausfüllen? (Es geht um einen Schulunfall.) Irgendjemand schrieb (und mein Mann meint das auch), dass die Schule das auszufüllen hat. Wir müssten nur den Namen des Durchgangsarztes aufschreiben. Stimmt das? Und wer schreibt den Unfallhergang, Zeitpunkt etc. auf? Bin da grad ein wenig verwirrt... Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen und vielleicht auch sagen, wo das festgeschrieben steht. VG Jayjay


Häsle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Frag doch in der Schule nach, wie das bei euch geregelt ist. Falls du Probleme befürchtest, sag beim Arzt und in der Schule Bescheid. Einer von denen wird es schon richtig machen.


Zwurzenmami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

unser Sohn hatte vor glaube zwei Jahren einen Unfall auf dem Weg von der Schule zum Schwimmbad und den Unfallbericht, also Hergang und Verletzung usw hab ich in den Vordruck geschrieben


Marion mit Flo & Nessi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hallo Wir hatten schon mehrere Unfälle in 3 verschiedenen Schulen, einen Unfallbericht habe ich noch nie geschrieben. Wann, wie und was passiert ist mussten wir bislang immer nur auf der Unfallstelle bzw. Durchgangsarzt angeben und sonst nirgendswo. Die Schule bekommt den Bericht dann von dort. Frag einfach in der Schule nach, die müssen das ja wissen. LG Marion


gabina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hallo, wir hatten vor über 1 Jahr Unfall im KiGa. KiGa hat den Protokoll geschrieben, mit dem Hergang, voher sollte ich es wissen. Und wollten es bei denen Versicherung melden. Bei Arzt, hat er auch vermerkt, dass er sich um KiGa Unfall handelt und knappe Hergang wo und wann und wie , von mir ( was ich zum hören bekommen habe) und Kind geschildet . Ich denke , die Krankenkasse schließt sich dann mit der Versicherung zusammen, um die Kostenübernahme für die Behandlung zu klären. Gruß Gabi


my

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

1x Eintrag ins Unfallbuch der Schule, 1x Unfallbericht beim Arzt.


Zwurzenmami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

bei uns war es der Vordruck, den wir von der Krankenkasse bekommen haben. In der Schule hat er erzählt was passiert ist und die habens dann aufgeschrieben


peta

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Da musst du in der schule nachfragen. Bei uns hat es schule 1 selbst geschrieben, in schule 2 machen es die eltern.


Trini

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Es waren aber auch fast immer Wegeunfälle. Beim Arzt habe ich immer gleich gesagt, dass es ein Schulunfall war und dann auch nie eine Rechnung bekommen (Kinder in der PKV). Trini


Cossi99

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hallo, wir haben wenige Tage nach dem Vorfall von der Klassenlehrerin einen Bogen mitgeschickt bekommen. Dort mussten wir auch noch einmal den genauen Hergang beschreiben und eventuelle Zeuge benennen. Wenn da nichts kommt, ruf doch einfach im Sekretariat an? Die Erinnerung verblasst ja auch und nachher stimmt es mit anderen Aussagen nicht überein? Alles Gute Petra


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cossi99

Bei uns war es so, die Schule hat einen eigenen Bericht geschrieben. Die Ärztin hat ihren Bericht an die KK übermittelt, die KK hat uns einen Bogen zum Ausfüllen geschickt, den mein Kind bzw. ich ausfüllen und zurück schicken mussten.


hgmeier

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Was hat die Krankenkasse (s. SGB V) mit einem Schulunfall zu tun? Schulunfälle werden durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (s. SGB VII) abgedeckt.


hgmeier

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

... muß die Unfallanzeige ausfüllen. (Der Schulleiter unterschreibt das Ding nämlich auch). Natürlich kann es unter Umständen sein, dass man gebeten wird Informationen dazu zu liefern. In Hessen wird die Unfallanzeige für die Schulen sogar zumeist online auf dem Schulportal der UKH gestellt. Hindert aber viele Schulen nicht daran die Vorerfassung der Daten auf den alten Hardcopy-Formularen zu machen.


hgmeier

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wer es genau wissen will: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html