SassiStern
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Absatz 1 kann im Gegensatz zu Absatz 2 nicht durch Gesetze beschränkt werden sondern steht für sich allein!
Ich hab ja keine Ahnung von Rechtswissenschaften, aber sich an Weihnachten mit der Familie zu treffen, dürfte sich nicht mit der Definition von Versammlung decken. Lass dich einfach impfen und du musst dich mit solchen an den Haaren herbeigezogenen Ausreden nicht weiter beschäftigen!
Versammeln ist versammeln. Warum diese Versammlung stattfindet ist völlig zweitrangig. Außerdem wohne ich inzwischen woanders und hier wird es nie eine Impfpflicht geben. Aber selbst wenn ich noch in Deutschland wohnen würde dann würde ich natürlich gegen die Bußgelder bis zur höchsten Instanz, also dem europäischen Gerichtshof, klagen. Und sollte ich dann verlieren dann müsste ich diese halt bezahlen aber mit der Brühe würde ich mich sicher nicht impfen lassen. Wäre sowieso nur Kleingeld für mich!
Wenn sich ein Ungeimpfter mit maximal zwei Personen treffen darf, dann wird das Weihnachtstreffen eher klein ausfallen, zumindest für die Ungeimpften!
Na dann ist ja alles gut!
Warum machst du dir dann einen Kopf? Kontrolliert wird es eh kaum werden können.
Widerspricht halt nur Art 8 Abs 1 des Grundgesetzes...
Cool, Du bist nicht nur ein bescheidener Mensch, der keinesfalls protzen würde, Du bist auch der erste, der auf Art. 8 Abs. 1 GG kommt. Beeindruckend! https://www.bundestag.de/resource/blob/701874/33b372fd1961333e7c39d6f5ca87bddd/WD-3-092-20-pdf-data.pdf
Klassische Antwort: Kommt darauf an. Lies doch z.B. noch mal nach, was das BVerfG aktuell in Zusammenhang mit den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen lt. „Bundesnotbremse“ entschieden hat: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
Abs 1 kann aber per Definition nicht durch ein Gesetz eingeschränkt werden, sonst müsste es nämlich extra aufgeführt sein. Im Gegensatz zu Abs 2 wo dies explizit möglich ist.
Selbst wenn man damit argumentieren will dass dadurch Art 2 Abs 2 berührt werden könnte wird dies nicht verfangen, denn zu Weihnachten trifft man sich im Regelfall auf freiwilliger Basis.
Ja - aber nein. Lies noch mal in dem aktuellen BVerfG-Urteil zu den Kontaktbeschränkungen: "Die angegriffenen Kontaktbeschränkungen waren als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich. Verfassungswidrig wären die Kontaktbeschränkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Hier ist aber, ausgehend von den bei Verabschiedung des Gesetzes vorhandenen Erkenntnissen zur Übertragbarkeit des Virus und zu den Möglichkeiten, seiner Verbreitung zu begegnen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber denkbare mildere Mittel nicht als sicher gleich wirksam wie die angeordneten Kontaktbeschränkungen ansah, den Zweck der Regelung zu erreichen." Stichwort wäre z.B. Grundrechtskollision... Im Prinzip: Du darfst Dich nicht versammeln, wenn das zu Gefährdung von Leben und Gesundheit anderer sowie der Aufrechterhaltung eines funktionierendes Gesundheitssystems führt. Dein Grundrecht auf Versammlung kollidiert mit den Grundrechten anderer auf Gesundheit und Leben, also wird abgewogen. Ganz grob vereinfacht.
Was willst Du damit sagen..? Du versammelst Dich auf freiwilliger Basis mit anderen Leuten, die bereit wären, sich im Fall der Fälle bei Dir anzustecken..? Wie gut, dass man sicherstellen könnte, dass die dann auf keinen Fall jemanden anstecken würden, der das nicht freiwillig täte... und letztlich steckten sich (Stichwort exponentielles Wachstum) auf keinen Fall so viele an, dass es das Funktionieren des Gesundheitssystems gefährden könnte... oder was willst Du zum Ausdruck bringen..? Ich verstehe Deine Argumentation (mal wieder) nicht. Zur "Versammlungsdefinition" wurde ja unten geschrieben...
LOL. Der Rest deiner Familie jetzt bestimmt, weil die verrückte Tante nicht mehr dazu kommt.
Angeblich sitzt Sassi doch in Brasilien. Weil die angeblich kein Corona kennen. Hat sich das Problem ihrer Familie bereits gelöst
Naja, in Brasilien sind 98% der Erwachsenen geimpft. Es freut mich für meine Verwandten dort, dass es kaum mehr Tote gibt und auch selten jemand auf Intensiv landet. Weil die Brasilianer Impfungen sehr ernst nehmen und es kaum Skeptiker gibt. Dennoch wurden inzwischen in knapp 60 Städten der berühmte Karneval abgesagt. Und sollte zb. in Rio doch ein Karneval stattfinden, dann nur mit Impfpass, also 1G !! Bei Kindern wartet man auch auf die Zulassung. Achja, gerade mal paar Stunden alt: https://www.zeit.de/news/2021-12/04/ermittlungen-gegen-bolsonaro-wegen-corona-falschaussagen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Aber das ist für unseren AfD-Anhänger ja der perfekte Mann, ein Nachfolger sozusagen Gesucht und gefunden. soviel dazu ;-) Corona spielt also auch dort eine Rolle.
Klar spielt das dort eine Rolle. Aber Sassi behauptet ja öfters das es dort absolut keine Einschränkungen gibt und Corona dort keine Rolle spielt. Entweder lügt er also, oder er ist gar nicht in Brasilien. Was ja auch eine Lüge wäre
Bist du denn Verfassungsrechtlerin? Ansonsten würde ich so eine Aussage nicht raushauen. Es kann nämlich gute Gründe geben, diese Rechte temporär in der Pandemie einzuschränken. Siehe auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lockdown letztes Jahr..... Es ist nicht immer alles so eindimensional wie du es dir vorstellst...
Natürlich ! Das haben wir auch nicht anders erwartet.
Warum beschäftigst du dich eigentlich in deinem fernen Anri-Impf-Paradies mit solchen Dingen so akribisch ?
Unsere Verfassung gilt in Blumenau nicht.
Das Grundgesetz ist gar nicht schlecht, nur das zugehörige Verfassungsgericht macht sich eben mehr und mehr lächerlich.. Zum Glück gibt es derartige Probleme hier nicht.
Schön, dass du juristisch versierter bist als die Verfassungsrichter am Gericht. Wer braucht schon Studium, Referendariat und Berufserfahrung.
Es sagt ubrigens einges über dich aus, dass deine erfundene Wahlheimat eine der höchsten Kriminalitäts- und Mordraten hat, du aber wegen der bösen Ausländerkriminalität in D dort hin geflüchtet bist.
Du solltest deine erfundenen Geschichten vor Veröffentlichung auf Logikfehler untersuchen.
Wo bitte habe ich denn geschrieben dass ich wegen der Ausländerkriminalität ausgewandert bin? Davon abgesehen scheinst Du nicht viel über Brasilien zu wissen. Santa Catarina hat mit den Ghettos von Rio etwa soviel zu tun wie die aktuellen Urteile des Verfassungsgerichtes mit dem Sinn des Grundgesetzes!
Ja, ausserhalb von Rio und den Favelas ist Brasilien quasi ein Paradies des Friedens und der Zufriedenheit, wo alle Menschen glücklich unter dem Regenbogen tanzen. Du machst Dich so lächerlich, Assi. Aber soll mir egal sein bzw, freut es mich sogar eher.
da wird man sich mit dem entsprechenden Kleingeld das kaufen können was man an Rechten so gerne möchte, oder ?
Richter "Gandenlos" Schill hatte es ja auch in der Favela gefallen. Nicht umsonst ist er dort hingezogen. Wäre aber nichts für mich. Ich bevorzuge da andere Landschaften.
Tja Wohlstand öffnet da tatsächlich noch ein paar mehr Türen.
Bis du dann wegen deines Wohlstandes entführt, ausgeraubt oder gar ermordet wirst...
Da es sich beim Familientreffennicht um eine Versammlung gem. Art. 8 GG handelt, kann man such auch nicht darauf berufen. Für dich eine kleine Definition: "Versammlung ist die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." Bettina
"Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck." Hier wäre der Zweck die gemeinsame Begehung des Weihnachtsfestes!
Du bist ja offenbar in der Lage zu Google. Dann such doch mal nach " Versammlung im Sinne Art. 8GG". Und du wirst sehen, dass eine Versammlung nicht gleich Versammlung ist.
Ganz abgesehen davon. Was bezweckt du mit deinem offensichtlich falschen Beitrag. Ich habe manchmal den Eindruck, dass Denken verboten ist
Ein Kommentar ersetzt aber keinen Grundgesetzartikel. Dort steht eben dass sich Leute frei und ohne Waffen versammeln dürfen und nicht dass es auf einen bestimmten Zweck begrenzt ist!
Weißt du was Pipi! Mach dir die Welt wie sie dir gefällt!
Probiere es noch einmal mit "Grundrechtskollision" und „Schutz durch Eingriff“. Dein Recht, Dich zu versammeln, kollidiert mit dem Recht anderer, gesund und am Leben zu bleiben und eben nicht an Corona zu erkranken, wenn es um eine Pandemie geht, die eben durch Kontakte zwischen Menschen verbreitet wird - daher sind Kontaktbeschränkungen trotz Art. 6 oder Art. 8 in diesem Fall verfassungsgemäß - bzw. sie können es sein. Im Grunde: Du hast kein Recht auf Beeinträchtigung der Rechte anderer. Das kannst Du auch aus Art. 8 Abs. 1 GG nicht herleiten, egal, wie Du Dich auf den Kopf stellst und mit den Füßen wackelst.
Nur dass die Anderen auf der Weihnachtsversammlung sich eben frei entscheiden können ob sie sich mit versammeln wollen. Wäre dem nicht so dann müssten ja generell Tabak, Alkohol usw. sofort verboten werden.
Ja, aber es ist wurscht, ob die anderen sich mit Dir "versammeln" wollen oder nicht. Es geht darum, dass Kontakte eingeschränkt werden müssen, um das exponentielle Wachstum in der Pandemie zu beschränken, und dass die entsprechenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Krankheit ein geeignetes und angemessenes Mittel ist. Es geht nicht um Dich und nicht um Deine Familienangehörige, die Dich treffen oder nicht treffen. Es geht um andere Menschen. Verstehst Du nicht..?
Macht sie doch eh. Besser er. Ist doch alles erlogen.
Hallo! "Hier wäre der Zweck die gemeinsame Begehung des Weihnachtsfestes!" Was würde Jesus, der ja hier 'gefeiert' wird, wollen? Weihnachten ist zunächst ein Fest der Nächstenliebe, der Einfachheit ... Aber es heißt ja auch: "Gottes Garten ist groß!" Ja Gott, dann trefft Euch halt, lasst die Wutz raus und 'feiert Weihnachten'... Macht Ihr ja sowieso...
Oh, ich sehe gerade, das war ja eine Frage von Dir im Ausgangsposting: "Treffen zum Beispiel zu Weihnachten durch Art 8 Abs 1 Grundgesetz gedeckt?" Die Antwort auf Deine Frage wäre "nein".
Wir leben in einer PANDEMIE Und viele Bundesbürger wollen einfach vergessen (oder verdrängen) dass man in Deutschland nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten. zB. MUSS man sich vor dem Autofahren anschnallen. Aber wem sag ich das
So doof, das nicht zu verstehen, bist du nicht. Also willst du so tun, als verstündest du es nicht. Du willst provozieren, doch unterm Strich machst du dich, wie meistens, einfach nur lächerlich. Ganz selten zeigst du, dass du durchaus dazu in der Lage bist, ernsthaft zu diskutieren. Ein Dankeschön an diejenigen, die sich von Menschen wie SassiStern nicht provozieren lassen und immer wieder geduldig die Fakten darlegen.
Wann ihr euch trefft? So was ist das letzte! Hier ist weihnachten in Familie.
Kleiner Tipp! Kontaktbeschränkungen gelten zumindest hier nur für Ungeimpfte. Also gibt's ne bequeme Lösung
Mit dem Grundgesetz zu argumentieren, ist immer laienhaft, in diesem Fall steht selbstverständlich das Infektionsschutzgesetz über dem Grundgesetz.
Also, sorry! Das ist aber auch riesen Blödsinn! Ein sog. einfaches Gesetz wie z.B. das Infektionsschutzgesetz steht NIE über dem Grundgesetz, sondern es muss sich immer am Grundgesetz messen lassen. Sonst hätte sich das Bundesverfassungsgericht ja auch nicht so ausführlichst mit den ganzen Einschränkungen beschäftigen müssen.
Die Impfung wirkt scheinbar schon sehr gut wie man liest ...
Laut gesetztlicher Definition ist eine Versammlung ... ... eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindesten zwei Personen zur gemeinschaftlichen, ++++auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung++++ Wenn du dich Weihnachten mit deiner Familie triffst, könnt ihr zwar über Impfen diskutieren, es dient aber nicht der öffentlichen Meinungsbildung. Daher fällt ein privates Treffen nicht unter den Schutz von Artikel 8.2 des Grundgesetzes. Silvia
Lies Dir einfach Absatz 1 nochmal durch, da steht nichts von Versammlung, sondern von "sich zu versammeln".
Und du mach mal einen Grundkurs in Recht. Die Worte, die in Gesetzestexten verwendet werden, haben alle eine definierte Bedeutung. Diese ist nicht immer deckungsgleich mit der Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch. Deswegen nützt deine laienhafte Auslegung von Gesetzen niemanden etwas. Gerade dieses ungesunde Halbwissen stiftet nur Unruhe und Verwirrung. Silvia
Oh je ...
Si tacuisses ... und weiterhin nur links eingestellt hättest ... Das war jetzt mega-dämlich und toppt noch den ohnehin recht dümmlichen Rest!
Wobei man zugeben muss, dass dieser enge Versammlungsbegriff in der Rechtswissenschaft umstritten ist.