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Sozialistische Einheitspartei Deutschlands gegen Bahnhofsklatscher

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands gegen Bahnhofsklatscher

anhaltiner

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Ein interessantes Stück Geschichte hier im Bild :)

Bild zu Sozialistische Einheitspartei Deutschlands gegen Bahnhofsklatscher - Aktuelles

Trini

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Ich kann den Jahrgang nicht lesen sieht aus wie 1941, aber da gab es noch keine DDR und keine SED. Und, warum sollten Wessis die Ankunft von Mosambikanern beklatschen. Also Fake? Trini


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von Trini

Würde mich auch stark wundern wenn der Begriff "Rowdytum" im Rahmen der sprachlichen Germanisierung während des 2 WK's mediale Verwendung gefunden hätte.


anhaltiner

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das war ja auch 1961 in der DDR.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Da steht 19-4-1


anhaltiner

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Die Zeitung gab es in diesem Jahr noch gar nicht. Ich werde mal sehen ob ich das Original irgendwo kaufen kann. Laut meinem Anwalt passend zum Thema: "Par. 215 StGB DDR, Rowdytum, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren" Also wird der Begriff Rowdy auch so genutzt worden sein.


shinead

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Der Paragraf hatte die Überschrift "Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten" und der entsprechende Absatz lautete: (3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden. Kein "Rowdytum". Auch nicht im Absatz 1 : (1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden. Vielleicht solltest Du den Anwalt wechseln.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Ja, die gab es in dem Jahr noch nicht, weil es offensichtlich ein Fake ist. Lügenpresse und so, haha.


anhaltiner

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Antwort auf Beitrag von shinead

Na dem werde ich mal auf den Zahn fühlen. Ist aber auch ein Wessi :)


Mitglied inaktiv

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Kein Montag.


anhaltiner

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Antwort auf Beitrag von shinead

Scheint aber doch zu stimmen, wobei es den wohl erst 1968 gab. https://de.wikipedia.org/wiki/Rowdy


anhaltiner

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Es ist 1961 nicht 1941 und da war der 31. Juli ein Montag


shinead

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Weil es 61 war, steht also 41 oben... Hier sind die Inhalte der Ausgabe vom 31.07.61: https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1961-07-31


kati1976

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Das steht 41 und nicht 61.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Jetzt ist es offiziell, dass bei Dir Hopfen und Malz verloren ist. Ich werde Dich in Zukunft ignorieren. Das ist sowas von sinnlos.


anhaltiner

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Scheint wirklich ein Fake zu sein. Habe unter beiden Jahrgängen nichts entsprechendes gefunden. http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/web/resource/details/2532889-X/Neues%2BDeutschland%2BOnline-Archiv/


shinead

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Wie oben schon verlinkt: ja, das ist ein Fake. Herzlichen Glückwunsch!


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von anhaltiner

Tja, das kommt davon, wenn man siffige Dünnpfiffseiten als primäre Quelle benutzt.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Nesaja

Das macht doch nichts. Fake News passen in mancherleuts "Trampelbild". Gruß Ursel, DK