Mitglied inaktiv
gibt es irgendwelche seiten, wo ich infos darüber finde, was an "mängeln" oder abnutzungserscheinungen bei einem auszug aus einer mietwohnung (nach 8 jahren, keine genossenschaft o.ä. sondern ein eigentümer) der vermieter hinnehmen muss, also was man nicht ersetzen muss? z.b. ein teppich, der schon bei einzug verschmutzt war; verkratztes laminat oder parkett (haben wir verbockt), so "risse" im laminat/parkett weil das zeug nicht ordentlich verlegt wurde und die "einheiten" an manchen stellen auseinanderdriften; kleiner sprung im waschbecken oder in den fliesen von runtergefallenem geschirr; schimmel der sich am silikon unten in der dusche gebildet hat etc. umgekehrt hat die wohnung eine wand die im winter gern feucht wird und auch schimmelt; nein, liegt nicth an uns, ist ein problem des ganzen hauses, allerdings behauptet der hausverwalter gegenüberjedem mieter, das sei noch in keiner anderen wohnung aufgetreten... isch würde ja gleich googeln, weiß aber ncit, wie die relevanten schlagwörter heißen :-(
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Vielleicht klappt googlen mit *mietverhältnis abnutzung nutzungsdauer* und dazu jeweils das abgenutze Teil, zB Waschbecken, Laminat, Teppichboden u.ä. und dann einfach mal die Vorschau auf die Links durchlesen.
Zeitwert, Teppich/Laminat, Auszug , Kaution Schönheitsreparaturen, Auszug, Pflicht, Mieter LG ahm
prima danke schön, bin schon fündig geworden :-)
soweit ich weiß, sind die meisten Schäden Auslegungssache. Laut meinem Anwalt wird vor Gericht mal zu Gunsten des Mieters mal des Vermieters entschieden. Nur Schäden, die eindeutig nicht vom Mieter verursacht sind (z.B. Dehnungsfugen am Laminat) sind unstrittig Sache des Vermieters.
kommt darauf an, ob es sich um "normale Abnutzung" handelt. Da kannst du mal Urteile in deiner Gegend durchblättern. Das Mieterlexikon des Mieterverein ist auch ganz hilfreich.
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