Mitglied inaktiv
wenn man einer beratungsstelle ( vom jugendamt) eine schweigepflichtsentbindung gegeben hat ( vor 2 monaten) dies aber nun rückgängig machen möchte, kann man dies tun ? welche bewgründung muß man dafür haben ?
Schriftlich musst du es machen und du brauchst dafür keine Begründung. Wem gegenüber wurde die Beratungsstelle von der Schweigepflicht entbunden? Anwalt? Sonst wem? Mehreren Personen?
gegenüber dem kindergarten meines kindes ! möchte dies aber nicht mehr, die frau kann da zwar anrufen, aber ich möchte es halt wissen wenn sie anruft und mit der entbindung kann sie jederzeit anrufen wenn sie will....
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