Mitglied inaktiv
hallo , ich habe eine rechtliche frage an euch an eine behörde gerlangen dinge einer mediation, die dort eigentlich nichts verloren haben. der mediator behauptet es wurde mündlich eine schweigepflichtsentbindung vereinbart, welchea so aber nicht war. wie rechtsgültig ist diese behauptung ? danke und lg
Schweigepflichtsentbindung kenne ich nur schriftlich. Andere Vereinbarung kann ich mir nicht vorstellen... aber ich weiß es nicht sicher. melli
ich kenne das auch nur schriftlich, gerade in dem Bereich sollte man*frau sehr sensibel sein.
Eigentlich kenne ich das gar nicht, das im Rahmen einer Mediation irgendwie die Schweigepflicht "beschnitten" wird. Das ist ja ein höchst sensibler Bereich.
Ich würde jedenfalls weder Mediation noch Supervision "nutzen", wenn da nicht ganz klar die Schweigepflicht beachtet wird. Sonst ist das ganze Thema ja absurd.
danke euch, es ging um eine richterlich angewiesene mediation bei einer umgangsangelegenheit. dem jugendamt wurde der verlauf dessen sofort mitgeteilt , obwohl dieses damit nichts zu tun hat und auch nicht soll. ich habe definitiv nicht mündlich oder schriftlch eine aussage zur schweigepflichtsbefreiung gemacht.
In dem Fall kommt es darauf an was der Richter angeordnet hat und welche Rolle er dem Jugendamt zugeteilt hat. Dann kann ggf das Jugendamt informiert werden. Auch im Rahmen von Umgangsrecht in Verbindung mit Kindeswohlgefährdung etc ist das zulässig. Ohne den Fall zu kennen, ist es schwer etwas dazu zu sagen
Sie schreibt, dass das Jugendamt nicht involviert war (und nicht sollte). Wenn die Weitergabe rechtens gewesen wäre, wäre eine mündliche Erlaubnis nicht angesprochen worden.
Sie schreibt, dass das Jugendamt nicht involviert war (und nicht sollte). Wenn die Weitergabe rechtens gewesen wäre, wäre eine mündliche Erlaubnis nicht angesprochen worden.
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