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Scheidung, fehlende Kontoklärung, wie ist das dann mit Versorgungsausgleich?

Scheidung, fehlende Kontoklärung, wie ist das dann mit Versorgungsausgleich?

Laufente123

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Scheidung, fehlende Kontoklärung, wie ist das dann mit Versorgungsausgleich? Wenn jemand ewig braucht oder nie die Unterlagen beibringt für die Kontoklärung der Rentenanstalt, wie wird dann der Versorgungsausgleich berechnet bzw. ist die Scheidung so lange nicht vollziehbar? Da aber der Trennungstermin festgehalten wurde... ist doch eh egal oder gibt es da etwas zu beachten? zB. bei Tod oder Schulden oder .... Danke Laufente


leonessa

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Man kann natürlich versuchen, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Nach 25 Jahren hatte ich auch keine Kontodaten mehr aus der Schweiz oder den Kaufvertrag vom Auto von 3 Jahren vor der Hochzeit... Ich hatte sogar einen Bausparvertrag, den ich ins Haus investiert habe - aber dann keine Konten mehr.... Wenn es Böse heraus läuft, ist man der/die Dumme ohne Unterlagen! Ansonsten zählt natürlich das Datum des Scheidungsantrages. Wenn das jemand wegen der Rentenpunkte rauszögern möchte, hat er/sie Pech... Rentenpunkte zählen ab Antrag der Scheidung. Zugewinn geht nur mit Rechnungen zum Heiratsdatum - wenn nicht mehr vorhanden, Wohlwollen des Ex-Partners - Allerdings habe ich vor der Hochzeit in der Schweiz gearbeitet - warum auch immer, wird das dann doch mit einberechnet.... LG, Leonessa


Löwenmama62

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Du kannst den Versorgungsaausgleich von der Scheidung trennen...Dann wird der Versorgungsausgleich später bearbeitet....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Lass den Versorgungsausgleich von der Scheidung abkoppeln. Ich vermute mal, es hakt vor allem an der Kooperation des Ex? Und tendenziell ist er eher bedürftig, als dass du etwas von ihm zu erwarten hast? Dann bestimmt eben sein Tempo den Abschluss des Versorgungsausgleichs - dich braucht das dann nicht zu stressen. Bitte lass dich vernünftig beraten und teile dir keinesfalls den Anwalt mit dem Ex. Dir flüstert jemand Unsinn ins Ohr, das zeigte sich auch im Bereich Kindesunterhalt.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Es geht um eine Freundin, die an ihn einige Punkte abgeben muss, er vermutlich nichts an sie. Rechtsanwältin hat sie... aber viel kann diese nicht tun. Freundin ist aufgrund schwerster Behinderung selbst kaum handlungsfähig. Er hat viele Tatsachen geschaffen. Viel ist unklar. Auch Rechtsanwälte können nicht zaubern. Klar könnte ich alles die Anwältin fragen, aber jede Frage kostet. Also heißt es erst einmal grob vorzuklären. Danke! LG Laufente


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Dann auf jeden Fall abkoppeln und den Ex in die Bringschuld bringen. Hast du also für deine Freundin einen Anwalt gefunden? Super! Ich wünsche alles Gute!