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rechtliche Frage Wohneigentumsrecht

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rechtliche Frage Wohneigentumsrecht

ohno

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B hat als Berechtigter einzelne Wohnungen im Haus vermietet (ist schon seit langem Mietshaus). A und B würden das Recht jetzt im Grundbuch löschen lassen. Kann A nach Erlöschen des Nießbrauchsrechts die durch B geschlossenen Mietverträge ordentlich kündigen? Ich meine, es gibt ein BGH-Urteil, welches sich aber auf einen Todesfall des Berechtigten erstreckt. Danke und Grüße! ohno


shinead

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Antwort auf Beitrag von ohno

Meinst Du sowas? https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-vermieter-235-vorzeitige-kuendigung-des-eigentuemers-bei-erloeschen-des-niessbrauchs_idesk_PI9865_HI2765236.html


ohno

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ja genau! Vielen Dank! Kennst Du Dich aus? Kannst Du mir die beiden Aussagen aus der Fundstelle erklären: "Verzichtet der Nießbraucher auf den Nießbrauch, ist die Kündigung erst von der Zeit an zulässig, zu welcher der Nießbrauch ohne den Verzicht erlöschen würde." Also auch erst nach dem Tod des dann ehem. Berechtigten, wenn in der Bewilligung bzw im Grundbuch "erlischt mit Tod" erklärt wurde? "Der Mieter ist berechtigt, den Eigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber aufzufordern, ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Die Kündigung kann dann nur bis zum Ablauf der Frist erfolgen." Heißt das, der Mieter muss der Kündigung zustimmen? Bzw wenn er nicht reagiert in der gesetzten Frist, kann der Verm. die Kündigung nicht aussprechen? Vielen Dank. ohno


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von ohno

Ich versteh das jetzt so: In Deinem Fall geht eine Kuendigung wohl erst nach dem Tod des ehem. Berechtigten. Der Mieter muss der Kuendigung nicht zustimmen. Er fragt den Eigentuemer, ob der ihm kuendigen moechte und stellt ihm eine Frist. Wenn ja, kann der Eigentuemer dem Mieter nur bis Ende dieser Frist kuendigen. Vielleicht hat ja jemand anderes hier mehr Ahnung.