Mitglied inaktiv
Hi! Ich würde gerne mal von Euch wissen, wie weit die Pressefreiheit gehen darf? Diese Woche gab es bei uns am See einen Fall, wo jemand fast ertrunken wäre und reanimiert werden múßte, auf dem Weg zum Krankenwagen, kam es dann wohl zur Eskalation zwischen einem Kameramann und einem Polizisten, der ihn mehrfach aufforderte mit dem Dreh aufzuhören, der Kameramann plädierte auf sein Presserecht. Aber wie weit darf die Presse wirklich gehen, was meint Ihr? Darf man bei jeder Katastrophe, egal ob groß oder klein, seine Kamera wo reinstecken, egal, was Opfer oder Angehörige darüber denken? Ich glaube wäre eins meiner Kinder betroffen, ich wäre jedem Polizisten dankbar, der einen sensationsgierigen Journalisten vertreiben würde, auch wenn es wie in dem Fall jetzt mit Gewalt wäre. Ist das Recht der Presse mehr Wert als das Recht der Privatsphäre, egal ob bei Frau Müller oder Promi? Ich denke, die Presse kann viel Gutes bewirken, wenn sie auf dies und das aufmerksam macht und auch die Neugier der Leser und Zuschauer kann durchaus im gewissen Maß befriedigt werden, aber ich denke schon, es gibt Grenzen, wo jeder ein Recht hat, auf Privatsphäre zu plädieren, wo de Presse nichts zu suchen hat. LG Nina
Ich denke, um über eine speziellen Vorfall informiert zu sein, muss ich weder die persönlichen Daten eines Opfers kennen, geschweige denn Bilder von ihm, die es in entwürdigender Weise darstellen. Das schneidet sich dann mit dem Grundgesetz Art. 1, womit der Pressefreiheit vernünftige Grenzen gesetzt sein sollten.
Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Und sollte es auch bleiben. Fotos von Opfern gehören meiner Meinung nach sowieso nicht dazu, das geschriebene Wort reicht aus. LG,onlyboys
Ich habe schon einige Fälle erlebt, wo die "Presse" usw. die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen der Polizei und der Feuerwehr behindert haben. Die mussten dann tatsächlich körperlich weggedrängt werden. Ich finde, das ist eine Frechheit. Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Recht, über wichtige Dinge informiert zu werden. Aber muss der Reporter/Fotograf denn wirklich Fotos von tödlich verunglückten oder verletzten Menschen machen, und dadurch die Arbeit der Hilfsteams behindern? Alle, die nicht zum Hilfsteam gehören, haben da weg zu bleiben. Das gilt auch für die "zufällig" vorbei kommenden Gaffer.
bei diesem "speziellen" (ich denke ich weiß welche Geschichte du meinst) Kamerateam geht es doch wirklich nicht darum irgendwie zu informieren, sondern, die sind wirklich nur Sensatiomnsgeil.. Die sind doch teilw. schon da, wenn noch keine Feuerwehr, Polizei, oder irgendjmd. anderes da ist, und halten drauf.. Und das "stinkt" den Polizisten, Ärzten und der Feuerwehr dort - denke ich - gewaltig.. Wenn es darum geht, als Journalist zu informieren, "wachzurütteln", auf ewas aufmerksam zu machen, dann bitte.. aber diese Leute ..nein, das geht gar niicht **kopfschüttel**
in dem es speziell ging, war der hier: http://www.youtube.com/watch?v=GV1eExR9TJM habe es jetzt erst angeguckt, vorher nur gelesen und halt gehört, das spricht sich natürlich rum. empfinde den Pressemann provozierend, als hätte er es drauf angelegt und war froh mit noch einer dickeren Story (schlagende Polizei) nach Hause zu gehen. Komisch, daß die angeblich in 1000 Einzelteilen zertrümmerte Kamera noch lief:-). Ob er im Weg stand, können wohl nur die Hilfskräfte beurteilen, aber am Anfang des Videos ist zu hören, wie er wen auffordert Platz zu machen um besser filmen zu können, naja, gefällt mir nicht. Frage mich auch, wie weit ein Polizist gehen darf, konnte man nicht erkennen, wie weit er ging. LG Nina
Die Polizei kann Leuten, die sie bei ihrer Arbeit behindern, eine Platzverweisung aussprechen. Wenn sie nicht freiwillig gehen, darf auch "Gewalt" angewendet werden (natürlich in angemessener Weise). Das geht so weit, dass der Störer dann in Gewahrsam genommen werden kann, d.h. für die Dauer der Arbeiten in die Zelle gesperrt wird.
wenn ich, ob nun beruflich, oder privat als ersthelfer an so etwas komme, dann gilt für mich zunächst eins HELFEN, sobald eine höhere kompetenz vor ort ist, ist mein erstes bestreben, dahin zu gehen, wo ich nicht mehr störe und am besten auch nichts mehr mitbekommen muß. so etwas ist das allerletzte! ich hab schon erlebt, dass während einer reanimation mütter mit ihren kindern vor ort gelaufen kamen, damit sie auch mal action haben. ich hielt es in dem moment (da notarzt bereits vor ort), für meine bürgerpflicht so etwas umgehend zu unterbinden. solche "schauspielereien" am rand eines wirklich dramatischen geschehens, sind nutz und hirnlos. ich hab für den polizisten vollstes verständnis, ich hätte dem merkbefreiten volltrottel glaub ich noch eins aufs dach geschlagen.
Der Begriff Pressefreiheit hat für mich in diesem Zusammenhang gar nichts verloren. Zum einen stellt sich nämlich die Frage, ob es wirklich von öffentlichem Interesse ist, wie diese Person wiederbelebt wird. Zum zweiten ist es ja auch eine Frage der Menschenwürde, wenn da ein Verunfallter abgelichtet wird. Sonst könnte man mit dem Begriff Pressefreiheit ja alles entschuldigen und müsste Journalisten Zutritt in die eigenen vier Wände gewähren, wenn die einen beim Duschen knipsen wollen... Was anderes wäre für mich beispielsweise, wenn ein Journalist in einem Krisengebiet einen Schwerverletzten fotografiert, um auf die Zustände aufmerksam zu machen. Da geht es ja eindeutig um Information und Fragen des öffentlichen Interesses.
nachdem ich gestern davon hörte und mal im Internet guckte, was da vorgefallen ist, kam ich auf eine Seite mit Leserkommentaren, die gingen zum größten Teil in Richtung "Böse Polizei", es wurden die Wörter Polizeistaat benutzt oder ein Kommentar "So war das früher bei uns im Osten mit der Polizei!". Das hat mich ehrlich schockiert und nachdenklich gemacht, aber anscheind sieht das ja nicht jeder so, wie ich jetzt lesen kann:-). LG Nina, die noch nichteinmal weiß ob das Opfer überlebt hat, es ist nur noch die Rede davon, daß gegen den Polizisten ermittelt wird:-(
interessieren. In Italien z.B. "darf" der Vor- und Zuname eines VErdächtigen (!) (also nicht eines schuldig Gesprochenen) in den Medien genannt werden. DAs heißt, man riskiert dort jeden TAg, den eigenen Namen im Zusammenhang mit irgendwelchen Missetaten zu entdecken, die noch nicht einmal untersucht worden sind. Die italienischen Datenschutz- bzw. Gesetze zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte sind auch heute noch nicht sonderlich eng gestrickt. Wie ist das denn in D? Gibt es irgendwelche gesetzlichen Einschränkungen? Lg JAcky
Interesse. LG Jacky
wenn du mich meinen solltest, möchte ich gerne meine antwort verschieben. ernstes thema braucht konzentrierte und wohlüberlegte antworten, v.a. von der anderen seite... das geht aber gerade nicht, weil ich arbeiten muss. . bis später!
Hi, ein inzwischen verstorbener, sehr lieber Freund war auch Pressefotograf. In seiner Anfangszeit versuchte er sich zu profilieren und ließ wohl keine Situation aus, die ihm irgendwelche reißerischen Bilder ermöglichte. Zum Nachdenken kam er durch folgende Situation: Ein Auto war verunglückt und drinnen saß der Fahrer, dem offenbar die Beine abgerissen worden waren und der zumindest noch soweit bei Bewußtsein war, dass er flehend wiederholte "Hilf mir doch!". Statt dessen schoß unser Freund ein Foto nach dem anderen. Er erzählte uns, dass er letztlich bis zu seinem eigenen Lebensende nie die Stimme des sterbenden Schwerverletzten vergaß, er immer wieder von dieser Situation eingeholt wurde und es sich selbst niemals verzeihen konnte, dass er ihm zwar wohl nicht wirklich hätte helfen können, aber statt mit dem Mann wenigstens beruhigend zu reden, er nur Fotos gemacht hatte. Ich denke auch, dass es Grenzen gibt, die zumindest im Informationswert der Bilder liegt. Das Foto des leeren demolierten Wagens hätte z.B. völlig genügt - keiner muss wissen, wie der Schwerverletzte im Auto sitzt oder wie der letzte Blick auf ihn ist, wenn der Leichensack geschlossen wird. Ich finde so etwas entwürdigend und sinnfrei. LG Fiammetta
Die Pressefreiheit bezieht sich auf das Vorliegen eines öffentlichen Interesses. In zunehmendem Maße pfeift die Presse darauf und bezieht sich lediglich nur noch auf IHR Absatzinteresse. Aber das Recht des Einzelnen wird immer mehr mit Füßen getreten. Traurig.
Für mich war der Polizist klar im Recht. Der Pressemensch hat den Anweisungen Folge zu leisten, wenn er aufgefordert wird, den Schauplatz zu verlassen. Wenn er das nach mehreren Aufforderungen nicht macht, dann hat die Polizeit auch die Handhabe, Gewalt anzuwenden. Die Videoaufnahme ist einseitig. Man kann weder erkennen, wie der Kameramann sich verhält, noch was er tut (abgesehen vom Filmen). Er kann die Kamera z.B. beim Eingreifen der Polizei teilweise selbst fallengelassen haben. Auch, WIE er selbst fällt, sieht man ja nicht. Es wäre sicherlich ein leichtes gewesen, sich fallenzulassen. So, wie er spricht, würde ich es ihm durchaus zutrauen. Er provoziert ohne Ende. Auch ist es interessant, wie eine "in Einzelteile zerfallene Kamera" noch so gut aufnehmen kann ;-) Presserecht ist sicherlich gut und wichtig, aber es hört da auf, wo das Persönlichkeitsrecht eines anderen beginnt! Im Staatsrecht nennt man das auch "Schranken". Der Kameramann hätte den Anweisungen der Polizei folgen müssen! Gut, ob der Polizist nicht ggf. etwas rabiater war, als er hätte sein müssen, wissen wir auch nicht. Aber angesichts der Provokationen des Pressemenschen wäre das für mich in gewisser Weise auch menschlich. Gruß, dieElle
Im Iran täte ein Journalist derzeit aber besser dran, der Polizei NICHT zu "gehorchen". Ist also alles nicht so pauschal abhandelbar. Im selben Land sieht man auch, welch hohes Gut und sensibles Pflänzchen die Pressefreiheit ist. Was einzelne mit der Pressefreiheit tun (Paparazzis etc.), ist wieder eine andere Sache. Das kann man nicht alles in einen Topf werfen und gegeneinander ausspielen. Salopp gesagt: Ich kann nicht sagen: Damit einer nicht die Kamera auf abgetrennte Beine halten kann, schaffe ich die Pressefreiheit ab. (obwohl viele Gesetze, auch in ganz anderen Bereichen, aber aus bestimmten Gründen leider ganz genau so (so hinterhältig) gemacht und der Allgemeinheit so verklickert werden). Vom einzelnen Extremfall kann man keine Gesetze ableiten (hier wiederum würde mir die Waffenlobby Beifall klatschen ....woran man sieht, wie komplex und missbrauchbar alles ist). Ich möchte kein Karlsruher Richter sein. Aber das Thema Pressefreiheit ist zu essentiell für eine einigermaßen freie Gesellschaft, als dass man das mit nur wenigen Worten abhandeln dürfte....
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