Mitglied inaktiv
Habe letzte Woche einen Zahnarzttermin gemacht, weil ich Schmerzen hatte. Sie hat festgestellt, dass die Schmerzen nur von den entzündeten Nebenhöhlen herrühren und zur Sicherheit geröntgt. Jetzt heißt es ja, dass man die 10 Euro Praxisgebühr nur zahlt, wenn "etwas gemacht" wird. Also an den Zähnen direkt hat sie nichts gemacht, die Helferin hat eben nur geröntgt. Ich habe aber 10 Euro gelöhnt. Ich wollte gleich alles durchgucken lassen von wegen Vorsorge, da sollte ich einen Extratermin machen. Kann ich - vorausgesetzt, dass bei bei dem nächsten Vorsorgetermin nichts weiter gemacht wird - die 10 Euro zurückverlangen? Danke!
Du bist mit Symptomen zum Zahnarzt gegangen und nicht zu einer Vorsorgeuntersuchung und iIch würde mal sagen, der Zahnarzt hat was gemacht. Oder ist röntgen zwecks Diagnostik "nichts"? Im Übrigen hat er IMHO schon dann was gemacht, wenn er mit Dir Deine Symptome bespricht. Warum sollte er die 10,- € nicht einziehen müssen? Die Praxisgebühr fällt nur idR bei Vorsorgeterminen nicht an. Für Einzelheiten guckst Du zB hier: http://www.zaek-saarland.de/rundschreiben/2004/Kassengebuehr_ask.pdf
Hallo ! Ich schliesse mich Ebba an. Wenn Du einen Vorsorgetermin hast, das ist die Gebühr erst einmal nciht fällig. Sobald der Zahnarzt aber irgendetwas macht, musst Du bezahlen. Und da Du nicht zur Vorsorge da warst und auch geröngt wurde, ist die Sache klar. LG Ute
Natürlich musst du zahlen. Der Zahnarzt hat doch keine Vorsorgeuntersuchung gemacht, sondern du warst Schmerzpatientin und wurdest geröngt etc.. Ne, der Zehner war fällig. Da bekommst du gar nix wieder.
... nur weil man die Röntgenstrahlen nicht sieht, haben sie nichts gemacht?
Auf die Idee muss man erst einmal kommen.
Nimm mir die Ironie nicht übel, aber es liest sich schon lustig.
Schlaflos
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