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Persönlichkeitsrecht, angenommen

Persönlichkeitsrecht, angenommen

Zzina

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in der ganzen Stadt hängen Werbeschilder und man erkennt sich klar und deutlich drauf, zwar ohne Namen und nett getroffen ;o) ABER es erkennen einen ja auch viele andere !!!! Es ist ohne jegliche Namensangaben, aber ist das so erlaubt weil man halt zufällig zu der Zeit an dem Ort war ???? Kann leider über Google nichts finden und es würde mich mal interssieren ob das hier jemand weiß. lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zzina

bist nur du auf dem bild? oder bist nur du zu erkennen?


Joni76

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Antwort auf Beitrag von Zzina

Ich denke mal Nein. Eigentlich muss man doch vorher zustimmen, wenn mit dem eigenen Gesicht Werbung gemacht werden soll. Kann ja sein, dass man den Laden hasst und unabsichtlich dafür Werbung macht..


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Joni76

Also wenn es eine Szene aus dem Öffentlichen Leben ist wie zB eine Fussgängerzone oder ein Weinfest ( ) und ausser dir noch eine Grúppe anderer drauf sind - dann nicht! Wenn es eine Art Portrait ist, dann kannst du was machen!


Zzina

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

ja es ist aus dem Öffentlichen Leben, kein Weinfest Ein netter Ausflug, mein Gatte ist gut zu erkennen und das Kind dreht der Kamera den Rücken zu. Es sind auch noch einige andere Passanten auf dem Werbeplakat, ist auch für ne gute Sache und trotz alledem grübel ich ob ich das so witzig finde. (zumal ich es noch nicht mal entdeckt hatte, sondern ein Freund gestern mit dem Plakat hier stand und ich platt war, da es über die GANZE Stadt verteilt ist bzw. war)


Zzina

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Antwort auf Beitrag von Zzina

und neeeeeeeeee wir sind nur ganz normale Otto-Normal-Verbraucher, ohne jegliche Öffentlichkeitsambitionen. War halt ein sonniger Nachmittag und der Fotograf hat ein nettes Foto gemacht, was mir im Rahmen hier gut gefallen würde.....in den Riesen Schaufenster, mh nicht so sehr.


fsw

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

...ein Weinfest ( ) ach ist das schön,danke!!!


KlaraElfer

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

"...oder ein Weinfest ..." Ich so volldolllol


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Zzina

Hi, google mal unter "Recht am eigenen Bild " - darum gehts. Und je nachdem, wie das Bild letztendlich aussieht, könnte es sich um eine Ausnahme handeln, die keiner Zustimmung bedarf. (Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben) LG


dr.snuggles

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Antwort auf Beitrag von Ameise

gab es da nicht mal einen mann, der auf einem cdu-werbeplakat inmitten einer großen menschnemasse zu sehen war und degegen klagte? ich glaube, erfolglos. ich google mal ne runde


Zzina

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Antwort auf Beitrag von Ameise

vielen Dank Euch allen, werde dann noch mal ein wenig googln und morgen mal die Firma anrufen lieben Gruß Kathrin