happymom
Oups.. ist das schon tief gerutscht.... auf die Gefahr hin zu nerven, hol ich meine Frage dreist nochmal nach oben - LG Hallo, ich hatte ja neulich die Frage gestellt, ob es richtig ist, dass man auf einem "Flyer" einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes angibt, sei es eine Privatperson oder ein Verein. WAS passiert denn, wenn man so einen Flyer OHNE diese Angaben auslegt??? Ich sehe sooo viele ohne diese Angaben - und frage mich, ob es da irgendwelche rechtlichen Konsequenzen gibt? Danke!
Was genau passieren kann weiß ich auch nicht. Aber ich habe immer darauf geachtet, dass ein Verantwotlicvher mit drauf stand
Nunja - was soll denn "beworben" werden? Grundsätzlich muss was drauf - einfach um es rechtssicher zu machen. Wenn du z.B. Flyer an Autos verteilst und du dir vorher keine (kostenpflichtige) Genehmigung bei der Stadt geholt hast - muss man doch wissen wen man belangen kann. Es sollte auf einem Flyer das alles drauf sein was du z.B. ins Impressum einer Internetseite reinstellen mußt. Viele Grüße Anke
Die letzten 10 Beiträge
- Und noch mal was zu unserem Innenminister und ein neues Gerichtsurteil
- Nachdem unser Innenminister am 29.04. zusammen mit dem Justiziministerium...
- Kernaussagen 'sämtlich unwahr': Nius hat Ramadan-Skandal erfunden
- Aktuell - der Wal
- Correctiv - Remigration - Gerichtsurteil
- Ungarn
- Ich lasse euch mal etwas zum Nachdenken da, gerade auf Linkedin gefunden...
- Erfahrungen Schüleraustausch Kanada
- Wahl-Sonntag in Deutschland - Nach-Wahl-Gedanken
- Ethik-Unterricht