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Nachträgliche Mängel beim Hausverkauf. Hat jemand Ahnung davon?

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Nachträgliche Mängel beim Hausverkauf. Hat jemand Ahnung davon?

77shy

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Wir haben vor einigen Monaten unser Haus verkauft. Nun hab ich von einem ehemaligen Nachbarn erfahren, dass die neuen Hausbesitzer einen Anwalt einschalten wollen, weil irgendwas am Haus nicht in Ordnung ist. Was es ist, weiß ich nicht und ich kann auch meine Hand dafür ins Feuer legen, dass uns kein Mangel bekannt war, weder zum Zeitpunkt des Hausverkaufs, noch davor (das Haus war erst 8 Jahre alt). Kann uns jetzt irgendwas passieren? MfG


nugginuggi

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Antwort auf Beitrag von 77shy

ihr habt dies bestimmt über den Notar gemacht. da sollte eigendlich im Vertrag stehen, das versteckte Mängel die nicht sichtbar sind, auftretten, nicht dem Verkäufer bealstet werden kann. Lies ma den Vetrag durch.ansonsten beim Notar nach fragen. NG


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Hi, bin ja kein Jurist, aber müßte Dir der Käufer nicht eine gewisse Arglist nachweisen? Mintunter treten bestimmte Mängel ja tatsächlich erst später auf. LG Fiammetta


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Glaube ich nicht. Bei uns war es: Gekauft wie gesehen. Hinterher stellten wir auch erst fest, dass das Dach undicht war. aber dies ist Pech. Hätte vorher Gutachter durch das Haus schicken können, jetzt bin ich schlauer.


carla72

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Nur aus der Erinnerung: es gibt grundsätzlich eine Verkäuferhaftung für Mängel, die in fünf Jahren verjährt. In standardmäßigen Grundstückskaufverträgen ist die Haftung aber ausgeschlossen, bis natürlich auf arglistig verschwiegene Mängel, (was Dir nachgewiesen werden müsste). Warte erstmal ab, was da kommt - so aus zweiter Hand kannst Du gar nichts mit der Information anfangen. Vielleicht hat man sich das nur so auf einer Grillparty erzählt, und da wurde aus einer Mücke ein Elefant, wie so oft. LG, carla


maddia

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Reagier einfach nicht drauf, solange da nix vom Gericht kommt. Und selbst dann müssen sie es Dir erstmal beweisen. Normal erledigt sich sowas durch bloßes Ignorieren, das ist meine leidvolle Erfahrung.