Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe, hier sind ein paar "Auskenner", die mir helfen können. Wenn jemand einem sehr Nahestehender nach einem Unfall auf der Intensivstation liegt, wer regelt dann die Geschäfte des Jenigen? Es geht dabei um offene Rechnungen, die bezahlt werden müssen und Anfragen von Mietern, die gern eine niedrigere Miete zahlen würden, da sie sonst ausziehen müssten (es geht ihnen hierbei um die Einhaltung von Fristen). Wer kennt sich da aus und kann mir helfen? LG Ivonne
... der solche Geschäfte zu tätigen hat, zum Beispiel als Vermieter, nicht auch juristisch vertreten sein? Sprich: Gib es einen Haus- und Hofanwalt? Vielleicht weiß der Bescheid, was im Falle einer (vorübergehenden) geschäftsunfähigkeit zu tun ist... LG, alex
Hallo, ich kenn es so, das dann ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden muß. Der Arzt kann dann einen nahen Verwandten oder so vorschlagen - oder es muß ein hauptamtlicher Betreuer vom Amtsgericht gestellt werden. Grüße dhana
Es muss ein gesetzlicher Betreuer sein der alles regeln kann entweder er bestimmt es vorher wenn er haben möchte muss aber dem Amtsgericht vorgelegt werden oder es wird einer vom Gericht bestellt. Julia
wir haben gerade im Rechtsunterricht (Weiterbildung) gelernt, dass man sämtliche Geschäfte selbst regelt, wenn man wieder zu Hause ist - solange liegt alles "auf Eis" und man kann auch nicht belangt werden, Wohnung gekündigt oder sonstwas. Denn man hat den Nachweis, dass man für die bestimmte Zeit seinen Geschäften nicht nachgehen konnte und das zählt.
das mit den Mietern ist nichts dringendes.Entweder sie warten oder kündigen eben. Wer hat denn sonst noch Bankvollmacht? Der kann die Rechnungen anweisen nach Prüfung. Wenn es längerfristig ist und nichts geregelt wurde, beantragt man eine Betreuung bei Gericht. Das sollte dann einer aus der Familie machen sonst kann das ganz schön ins Geld gehen.
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