Mitglied inaktiv
Kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir helfen? Meine Oma ist verstorben, demzufolge müssen wir Ihre Wohnung kündigen. Nun haben wir den Mietvertrag vorliegen und dort ist die Rede von 1 Jahr Kündigungsfrist. (3.Werktag des Monats zu vollem Jahr) OK--ist schon heftig lang--aber sie wollte ja nie dort ausziehen und damit kein Problem. Im Mietvertrag gibt es keine Notiz über Sonderregelungen im Todesfall. Gibt es das oder müssen wir jetzt echt noch 1 Jahr die Wohnung bezahlen?? Danke für Eure Hilfe momoo
Erst einmal mein Beileid! Es gibt auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss man aber recht schnell sein. Die genauen Zeiten habe ich so schnell nicht parat, schau doch mal auf die Seite vom Mieterschutzbund. LG Jana
Erstmal Herzliches Beileid. Ich bin zwar kein Experte...aber Es ist ja ein MietVERTRAG und Vertragspartner war deine Großmutter. Ich würde beim Vermieter anrufen und dort nachfragen wie es aussieht und zu wann Ihr die Wohnung kündigen könnt.
ist das noch so ein ganz alter Mietvertrag? http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html
Die 1jährige Kündigungsfrist bezieht sich meines Wissens nur auf den VERmieter. Und da ging es um "alte" Mietverträge. Der Mieter hat normalerweise 3 Monate, falls was anderes im Mietvertrag steht, dürfte dies hinfällig sein.
Ihr hab definitiv nicht länger als 3 Monate. Allerdings bin ich der Meinung, das der Vertrag nicht mehr gültig ist, da ja ein Vertragspartner nicht mehr lebt. Würde da das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
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