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Mietrecht - fristlose Kündigung

Mietrecht - fristlose Kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo, kennt sich jemand mit Mietrecht aus? Was für Gründe müssen vorfallen, wenn ich als MIETER fristlos kündigen möchte? Muß ich mich an irgendwelchen Fristen halten, z.b. zeitnah an einem Geschehen oder wie lange habe ich Zeit um dann auszuziehen? Vielleicht kann mir ja einer von euch schon weiterhelfen, für jeden Tipp bin ich dankbar.


Mitglied inaktiv

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ich glaube es war so dass man als Mieter erst dann fristlos kündigen kann wenn man Mängel angemahnt hat diese aber nicht beseitigt wurden. Frag doch bei einem Mietverein nach - die kennen sich da bestens aus. Kündigen kann man auch bei ungerecht erhöhter Miete - so war es damals bei uns. Gruß Birgit


Mitglied inaktiv

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Platt gesagt: Fristlos gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (§ 543 BGB) Letztendlich sagt Dir dann das Gericht, ob ein solcher Grund vorgelegen hat. Manchmal ist es natürlich auch offensichtlich und manchmal gibt es passende Urteile zum vorliegenden Sachverhalt.