Mitglied inaktiv
Wir haben heute eine Mieterhöhung von 170 Euro bekommen. Die letzte war 2006 da waren es 30 Euro. Weiß jemand ob das rechtens ist? Der Mietspiegel wurde angeglichen heißt es in dem Schreiben. Vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir etwas dazu sagen...
diese 170 EURO vom der Gesamtmiete ausmachen. Mehr als 20 % darf nicht erhöht werden nach Ablauf von drei Jahren. Siehe auch hier: Der Vermieter kann das Erhöhungsverlangen frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist stellen. Die Miete muss zum Eintritt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert geblieben sein, §558 BGB Die Frist beginnt mit dem Beginn des Mietverhältnisses. Erhöhungen bei oder vor oder kurz nach Mietbeginn, wie sie etwa bei im voraus abgeschlossenen Mietverträgen vorstellbar sind, sind somit ausgeschlossen. Eine Grenze für die Mieterhöhung bildet die ortsübliche Vergleichsmiete, §558c BGB (Mietspiegel), die nicht überstiegen werden darf. Eine weitere Grenze ist die sogenannte Kappungsgrenze, mit der bestimmt wird, um wieviel innerhalb eines Drei-Jahres- Zeitraums die Miete maximal erhöht werden darf. Für den Mieter vorteilhaft ist, daß eine solche Erhöhung keinesfalls die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen darf. Für den Vermieter vorteilhaft ist, daß dieser schon bei Beginn des Drei-Jahres-Zeitraums bis zur Kappungsrenze die gesamten 20% verlangen darf, wenn der Endbetrag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt, LG Karlsruhe in ZMR, 1990, S. 222.
Tja sind genau 20% was die erhöhen. Dann dürfen die das wohl.......
da haben die wohl aufgepasst, wenns genau 20 % sind.
Ganz schön heftig. Aber leider berechtigt. Jetzt habt Ihr jedenfalls erstmal ein paar Jahre Ruhe ... bis zur nächsten Nebenkostenerhöhung....
LG I.
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