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mal wieder tantenfrage

Rund ums Baby Adventskalender 2025
mal wieder tantenfrage

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momentan sieht es danach aus, dass die freundin meines bruders wohl die ausbildung abbrechen muß. mein bruder schreibt eifrig bewerbungen, aber bisher ist noch kein erfolg zu sehen. er gibt die bewerbungen meist persönlich ab und bekommt dann vor ort meist schon eine negative antwort. er beisst sich aber ziemlich fest und ist sich sicher, dass er irgendwo irgendetwas bekommt. momentan ist er eh in einer maßnahme, in der er verschiedene praktikas macht und nebenher noch hilfe bei bewerbungen bekommt. zur zeit macht er praktikum als raumaustatter, was ihm sehr zusagt. leider nehmen eben alle betriebe nur billige praktikanten, aber eine festanstellung, oder ausbildungstelle bietet keiner an. die sache wird so sein, dass er wohl irgendwo einen hilfsjob annehmen wird (er ist dreher und fräser, oder wie das heißt von beruf) und dadurch seine familie vorerst ernähren muß.in seinem erlernten beruf ist kein einstellungsbedarf bei uns. der ausbilder seiner freundin ist eher ein "ausputzer" und wie es aussieht wird er nicht gewillt sein, sie weiterhin auszubilden. das alles muß aber noch besprochen werden. meine frage nun, gesetzt der fall, sie kann ihre ausbildung fortfahren und mein bruder geht "jobben", weiß jemand ob es da die möglichkeit gibt, die babybetreuung von staatlicher seite finanzieren zu lassen? eine krippe hätten wir hier (leider etwas weiter entfernt), die nehmen kinder ab 8 wochen auf, was aber sehr teuer ist. mit einem aushilfsjob und einem ausbildungsgehalt also nicht finanzierbar. natürlich könnte mein bruder auch die elternzeit übernehmen und alg2 beantragen, aber das ist genau das, was er nicht will. wir wissen ja, dass ihn das in der arbeitswelt zukünftig erst recht nichts bringt. meine mutter wird die betreuung nicht übernehmen und ihre mutter pflegt ihren krebskranken mann. wir wollen nicht "hoffen", dass er vorher stirbt und diese spekulation will auch keiner mit einrechnen. ich würde das kind natürlich nehmen, aber ich wir können uns selbst keinen verdienstausfall leisten. und wieder mal sieht man wie wichtig die kostenlose kinderbetreuung in unserem land wäre.... bekommt man auch elterngelod, wenn man gar keine elternzeit nimmt? wohl nicht, oder? ich kenn mich mit solche dingen leider (oder zum glück) überhaupt nicht aus, weil ich immer die möglichkeit hatte recht rasch wieder zu arbeiten und außerdem auch eine festanstellung hatte, bzw. bereits eine abgeschlossene ausbildung mit einem job, bei dem man immer was findet.


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Ich denke, sie sollten sich einfach mal bei entsprechenden Stellen beraten lassen... Und Dein Bruder sollte auch ein Ortswechsel in Erwägung ziehen, bevor er keinen Job hat! Mal ein oder 1,5 Jahre pendeln und sich aus einem bestehenden Job wegbewerben!!! Wenn sie nicht zusammenwohnen und sie einen Betreuungsplatz braucht, weil sie eine Ausbildung macht, wird sie sicher keinen KiGa-Beitrag zahlen müssen. Ist ja eigentlich immer einkommensabhängig und bei einem Ausbildungsgehalt wird sie immer weit genug unten liegen.


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ahh, das geht? also kostenloser kigaplatz? es ist halt alles sehr kompliziert. momentan wohnt er eben mit meinem anderen bruder (*augenroll*) zusammen. die beiden haben aber den wunsch eine gemeinsame wohnung zu haben. pendeln hab ich ihm auch vorgeschlagen, er ist nicht abgeneigt. ich bin halt der meinung, er soll den ersten schritt vor dem zweiten tun. also erst arbeitsstelle, dann gemeinsame wohnung etc. nur wohnt er momentan eben auf dem dorf *örks*, also nix mit busverbindung, die hilfreich wäre, wenn er einen entfernten job annimmt. und das mit dem führerschein hatten wir ja schon thematisiert. erst mal alleine eine wohnung wäre ebenso hirnrissig, da jeder umzug geld kostet. man ist das alles schwierig. an dieser stelle sei gesagt, wie naiv es manchmal ist, wenn sich 16 jährige ihren kinderwunsch erfüllen. ohne staatliche hilfen geht da ja nie was.


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liegt sogar das summierte einkommen von beiden eltern unter der bezuschussungsgrenze durch das jugendamt. pauschal kann das niemand hier so beantworten. die betreuungsgebühren sind ja überall unterschiedlich und auch die lebensumstände der eltern müssen detailliert geprüft werden, um eine aussage treffen zu können. allerdings hört sich deine beschreibung schon so an als würde das JA die betreuungskosten übernehmen...


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Genau aus dem Grund kenn ich mich damit auch nicht aus weil in so eine Lage bin ich noch nie gekommen. Ich weiß nur eines, das die Betreuung unter 3 Jahren unverschämt teuer ist. Hilft dir jetzt auch nicht wirklich.


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Sie sollte mit den Fragen mal zum Jugendamt gehen, könnte gut sein, dass Tagesmutterkosten -anteilig- übernommen werden!


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Ach so, will sie ihr Kind überhaupt so früh weggeben? Ich weiß theoretisch ist das vernünftiger aber ich hätt das nicht gekonnt.


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ich brauch wirklich brainstorming, weil keiner einen plan hat momentan. jugendamt ist notiert. noch eine frage, der ausbilder kann sie während der schwangerschaft nicht vor die tür setzen, oder? also normal hat man ja kündigungsschutz, da sie aber wohl noch in der probezeit ist?!?!?!?!


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boah, ihr vollprofis! danke! bm: sie will nicht, aber was soll sie denn sonst machen?ich hätte das auch nicht gekonnt, aber wenn man muß geht alles. sie wird übrigens 19, also nicht mehr minderjährig. mein mann riecht chancen, er meinte die beste lösung wäre, wenn ich jetzt noch ein kind bekomme und dann mit beiden daheim bleibe. never!!!!!!!!


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...das ist überall anders. Da hilft wirklich nur nachfragen. Kündigungsschutz der Schwangerschaft überwiegt das Kündigungsrecht in der Probezeit. Es gibt übrigens auch Mutter-Kind-Häuser, in denen junge Mütter leben und ihre Ausbildung beenden können und die hauseigene Krippen haben.


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Aber mit 8 Wochen ist schon krass. Kann sie ihre Ausbildung dann wenigstens auf Teilzeit beenden? Hat meine Cousine gemacht sie war nur 2 Tage in der Woche arbeiten. Sie ist ja Volljährig also muss sie auch nicht mehr in die Schule sondern braucht nur zur Prüfung antanzen. Was ist schlimm wenn sie ein Jahr aussetzt das bricht ihr nicht das berufliche Genick. Ich such nur nach Auswegen weil niemals hätt ich ein 8Wochen altes Baby in fremde Hände gegeben. Wär auch nicht gegangen ich hab gestillt und abpumpen ging nicht.


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das war damals bei paul meine alternative, bzw. etwas in abgemilderter form, mein mann wäre dann dahiem geblieben, weil er damals selbst keinen job hatte. zum glück bekam der ja aber die ausbildung (in münchen *nochimmerschluchzt*), denn als der kleine nervi geboren wurde, hab ich alleine bei dem gedanken geheult ihn nach 8 wochen alleine lassen zu müssen.


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hab mich auch mal darüber beim AA informiert. Ganz davon abgesehen das es kaum Betriebe gibt die das machen, heißt es nicht der Arbeitgeben darf es machen! Selbst wenn ihr AG der TZ-Ausbildung zustimmt oder sie findet einen anderen AG der das macht, muss der sich erst einmal von seiner Kammer eine Genehmigung einholen! Und wenn die sagt nee ist in diesem Beruf nicht machbar, dann wars das! Außerdem wird die Ausbildungsvergütung gekürzt bzw. angepasst und die Ausbildungszeit verlängert, aber das ist ja auch logisch!


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Klar ist das nicht einfach aber die Situation an sich ist ja schon nicht einfach. Versuchen kann man es ja.


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Hallo Tante Einstein, es besteht die Möglichkeit, daß das Jugendamt die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernimmt. Hier in München sind die Kosten für die städtischen Einrichtungen nach Einkommen gestaffelt und das wird über diese Schiene gemacht. Wie das bei Euch gemacht wird (ob man das in der Einrichtung beantragt oder beim Jugendamt) würde ich unbedingt bald erfragen (und gegebenfalls die nötigen Formulare schon mal bereitlegen). Allerdings: Hier muß man sein Kind schon vor der Zeugung in der Krippe anmelden, wenn man einen Platz ab 8 Wochen (also direkt nach dem MuSchu) haben will. Die Freundin sollte also zügig zu der Krippe gehen und ihr Kind anmelden. Wenn sie den Platz dann doch nicht braucht - aus welchen Gründen auch immer - braucht sie ihn ja dann nicht zu nehmen. Auch einer Auszubildenden steht Erziehungszeit zu. Der Ausbilder sollte sich also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen zum Thema "dann feuere ich Dich!". Kann er gar nicht. Im Moment hat sie sowieso Kündigungsschutz - da schwanger. Und wenn sie dann EZ nimmt, hat sie auch Kündigungsschutz - bis sie halt wieder anfängt. Deswegen würde ich trotzdem den Ball flach halten. Aber der Ausbilder hat eben nicht alle Trümpfe in der Hand. Was das Erziehungsgeld angeht: Da würde ich mich unbedingt erkundigen. Wenn sie keinen Verdienstausfall hat, steht ihr m.W. auch kein EG zu. Aber sie ist ja noch minderjährig, oder? Dann könnten m.W. ihre Eltern das EG beantragen und bekämen zumindest die 300,- Euro Mindestbetrag. Das EG hängt NICHT davon ab, wer die Kinder betreut. Ich würde die beiden mal zu einer unabhängigen Beratungsstelle wie Caritas, AWO, Pro Familia oder Diakonie schicken. Die zwei sind ja nicht die ersten Menschen, die in so einer Situation stecken. In den Beratungsstellen kennt man sich aus, und kann definitiv helfen. Oft haben diese Beratungsstellen auch Zugriff auf Stiftungstöpfe, die dann z.B. eine Erstausstattung bezuschussen oder so. Gruß, Elisabeth.


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Hallo erst mal, Wenn dein Bruder in Elternzeit geht, darf er trotzdem bis 30 Std arbeiten gehen! Allerdings wird das Elterngeld ja nach dem Gehalt der letzten 12 Monate berechnet. Wie das ist, wenn er nicht gearbeitet hat weiß ich leider nicht


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Also ich weiß nur, die Kiga-Gebühren können u.U. vom Jugendamt übernommen werden, ist wahrscheinlich Einkommensabhängig. Ob es bei Krippen auch so ist weiß ich nicht, aber die Krippentanten werden bestimmt über alle Förderungen bescheid wissen, also ruhig mal hingehen und ausquetschen! Übrigens sollte dieses Kind wirklich in eine Krippe kommen sollen, müsst ihr daran denken es evtl. bald wenn nicht jetzt schon anzumelden! Zum Elterngeld, so weit ich weiß wird das Einkommen angerechnet, wenn man erwerbstätig ist. Sollte man alllerdings unter die Einkommensgrenze fallen, bekommt es es voll ausbezahlt. Wegen Job, ist vielleicht für einen Mann blöd, aber wie siehts fürn Übergang z.B. Kasse Kaufland aus? Laut meiner Kollegin die dort demnächst anfangen wird, zahlen die über 12€ +Weihnachtsgeld+Urlaubsgeld und 30 TAge Urlaub. Find ich gar nicht so schlecht.....


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...klar, für den Übergang geht alles, aber wie viele Übergänge kommen danach??? JETZT ist das Baby noch nicht einmal auf der Welt und dann eh klein, da finde ich, sollten sie zusehen, alles auf der Reihe zu haben, bis es ein Kleinkind ist und das Leben erst recht schwerer wird.


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schon richtig, irgendwann muss er sich entscheiden, aber besser so als nach seinem Praktika rumzusitzen. So käme wenigsten einbisserl Kohle rein!


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Ach so meintest Du das, dann hast Du natürlich recht!!! Hatte es als Alternative zu einem Job in dem er ausgebildet ist verstanden.


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er bleibt in der maßnahme, bis er übergangslos etwas anständiges findet. das kauflandding ist zwar sehr verlockend, aber ich finde sein plan ist der bessere weg. was die krippe betrifft, das wird ein organisatorisches dilemma, die ist nämlcich in thüringen, aber eben die einzige die das anbietet. das mit der halbtagsausbildung ist ja auch mal eine gute idee.


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hier mal ein Link zum Thema, Schwanger in Ausbildung: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/ausbildung/3_schwangerwaehrendderausbildung.jsp LG MT