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Kündigung Arbeitsverhältnis: bei der Niederlassung oder beim Hauptsitz?

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Kündigung Arbeitsverhältnis: bei der Niederlassung oder beim Hauptsitz?

LeRoHe

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Schönen guten Abend, ich kündige mal wieder.... Aber ich stell mir grad die Frage: bei wem? Bin bei ner Niederlassung angestellt, den Vertrag hab ich mit dieser. Muss ich nun die Kündigung an die Hauptverwaltung richten oder an die Niederlassung, mit der ich den Arbeitsvertrag hab??? LG Lena


claudi700

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

logischerweise bei der niederlassung, mit der du den arbeitsvertrag geschlossen hast.


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von claudi700

ha, und ich hatte wieder Recht... mein armer Mann. Ich danke dir!