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Kündigung AN

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Kündigung AN

lilliblue

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Kann mir jemand sagen, ob man schreibt, dass man zum 29.2. kündigt oder rechnet man schon die 3 Monate Kündigungsfrist mit, also zum 31.5.? Resturlaub ist auch noch vorhanden...


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Fristgerecht zum 31.05. Deinen Resturlaub nimmst du ja in der Beschäftigungszeit.


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Gucci75

ahso also ich schreibe zum 31.5. und dann "fordere" ich noch meinen Resturlaub? Oder muss ich das nicht in der Kündigung erwähnen?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Huhu, so weit ich weiss, kuendigst du einfach und der AG wird dir dann die Urlaubstage ausrechnen. Ist ja auch die Frage, ob du die dann noch nehmen darfst/kannst/willst, oder ob die zB ausgezahlt werden. Ist es nicht auch moeglich, nicht genommene Tage irgendwie mit zum neuen AG zu nehmen? (Ich meine, irgendwas mal laeuten gehoert zu haben)... LG, Martina.


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Liebe lilliblue, bist du sicher, dass du 3 Monate Kündigungsfrist hast? Wie lange bist du schon in dem Unternehmen? Tatsächlich solltest du alle deine Forderungen bereits im Kündigungsschreiben stellen, also außer Resturlaub z. B. auch Mehrarbeitsstunden und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das erspart dir unter Umständen viel Nachlauferei. Liebe Grüße, bcMama


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Ja sind leider 3 Monate.(steht im Vertrag)...war fast 6 Jahre dort....


liebesblind

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Hi, du kündigst am ... (der Tag, an dem du die Kündigung schreibst / abgibst) zum ... (also der Tag, an dem du deinen letzten Arbeitstag hast). Bei 3 Monaten Kdgs.Frist (und wenn du zum 31.5. weg sein willst), dann kündigst du ab jetzt bis spätestens 29.2. Urlaubsansprüche teilt dir dein Arbeitgeber mit. Du musst das im Kdgs.Schreiben nicht erwähnen, kannst aber schreiben "bitte teilen Sie mir meine restlichen Urlaubstage/Anspruch mit".