Birgit22
Mal eine Frage zum Kindergeld. Wenn der Spross 18 wird, wie verhält sich das denn ? Meldet sich die Familienkasse beimir, zwecks Weiterzahlung des Kindergeldes? Oder muss ich mich drum kümmern, und mich bei der Familienkasse melden. Die Zahlungen würeden doch sonst ab dem 18. Geburtstag eingestellt werden, wenn wir nicht den Ausbildungsnachweis bringen ? In 6 Wochen wird er 18, und ich hab grad keinen Plan, wie man vorgeht....oder die Familienkasse da vorgeht. Danke für Infos Birgit
Keine Sorge, ihr bekommt sicher bald Post mit den erforderlichen Formularen zum Nachweis, dass er weiter kindergeldberechtigt ist.
mussten dann Schulbescheinigungen bzw Studienbescheinigungen vorlegen dagmar
Es kam ein Brief, quasi wie Neubeantragung
Bis zu 3 MOnate nach Abschluss der SChule hat man zeit um nachzuweisen, was der Sprößling macht. Praktika zählen übrigens nicht. Dafür gibts kein Kindergeld.
Muss Ausbildung, FSJ/BuFDi oder Studium sein (jetzt mal grob gesagt).
Natürlich zählen Praktika! Ihr werdet angeschrieben, bitte mal überprüfen ob die aktuelle Adresse in der Familienkasse vorliegt. Lg
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsfrist - wer kann kurz helfen
- Organisatorische Frage - email Benachrichtigung über neue Beiträge
- Studium/Ausbildung - das Richtige?
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller