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Kindergeld - Nachzahlung

Kindergeld - Nachzahlung

Strudelteigteilchen

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Da ich im anderen Forum keine Antwort erhalten - vielleicht weiß es hier jemand: Nach mehrfacher Nachfrage meinerseits bekam ich endlich den Bescheid, daß ich für KindKlein - da in Ausbildung befindlich - weiterhin Kindergeld erhalte. Der Bescheid gilt rückwirkend ab März 19. Bevor ich mich wieder stundenlang in die Warteschlange der Kindergeld-Hotline hänge, frage ich mal hier: 1. Es steht nicht explizit drauf, daß eine Nachzahlung erfolgt. Sollte das im Bescheid erwähnt werden? Oder reicht es, daß der Bescheid rückwirkend gilt (und ich in der Zwischenzeit definitiv kein Geld erhalten habe)? 2. Erfolgt die Nachzahlung dann erst mit der nächsten regulären Zahlung im September? Oder gibt es dafür einen Extra-Zahllauf? Ich will doch nur wissen, ab wann ich das Geld endlich auf den Kopf hauen darf


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Huhu, als das KG für S damals verspätet kam (ich hab ja das erste halbe Jahr aufgrund eines Bearbeitungsfehlers gar nichts bekommen), stand - soweit ich mich erinnern kann - auch nur auf dem Bescheid, dass es rückwirkend gültig ist. Und wenn ich mich ebenfalls richtig erinnere, wurde der noch nicht gezahlte Betrag unabhängig von der ersten KG-Zahlung überwiesen. Ebenso verhielt es sich letztes Jahr mit meiner Opferentschädigung. Der Bescheid galt rückwirkend, allerdings stand dort dann auch, dass es eine Rückzahlung gibt. Die kam gleich nach dem Bescheid, ebenfalls unabhängig von meiner ersten Rentenzahlung im August.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es reicht, dass rückwirkend ab März 2019 Kindergeld festgesetzt wurde, da muss nicht noch explizit auf die Nachzahlung hingewiesen werden. Wann gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht. Ich glaube, ich habe im Frühjahr die Nachzahlung für Kind1 wegen Studium in einer separaten Zahlung bekommen, aber dafür war der Bescheid ansonsten so grottenfalsch (sorry, anders kann man's nicht sagen), dass ich darauf nicht so geachtet habe. (Es gab Konfusion, weil die Familiengeldstelle den Vater meiner Enkeltochter zum Vater meiner Tochter gemacht hatte. *argh*)