tafkei
Weiß jemand, ob in den Kindergartenbeiträgen einer gewerblichen Kinderbetreuung GmbH Umsatzsteuer/Mwst. in den Elternbeträgen verrechnet ist? Vielen Dank und viele Grüße
Möglicherweise könnte eine solche Einrichtung bzw. ihr Tätigkeitsfeld von der USt befreit werden. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Falls jedoch die USt in der Rechnung enthalten ist, wird man das dieser sicher entnehmen können.
Vielen Dank, es gibt Unterschiede. Vereine und Kindergartenerträge bis 2900,- sind USt. befreit. Ich find nirgendwo was, wie sich das in einer GmbH verhält, deren Ziel es ist Gewinn zu machen. Ich habe nur eine einzige Gebührentabelle einer KITA gefunden, in der steht incl. Mehrwertsteuer. Menno - ich will das jetzt genau wissen und es ist Sonntag, da haben auch Steuerberater frei :-)
Da empfehle ich einfach mal einen Blick ins Gesetz: §4 UStG.
In einer GmbH kann keine Kleingewerberegelung bzw. Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden, weil das Geschäftsausmaß dafür viel zu groß wäre. Eine GmbH muss Mwst. auf Ihre Dienstleistungen bzw. Produkte verlangen. LG JAcky
>Eine GmbH muss Mwst. auf Ihre Dienstleistungen bzw. >Produkte verlangen. Sofern sie nicht Dienstleistungen und Produkte anbietet, die gem. § UStG nicht zu besteuern sind.
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