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kennt sich jemand mit erbrecht aus ?

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hallo, sorry fürs einhändig schreiben, habe gerade ne sehnenscheidenentzündung ... weiss jemand wie das ist: vater stirbt, ist millionenschwer, hat kind aus erster ehe , aber nie einen cent bezahlt (hatte früher angeblich nie geld, hat spät geerbt, aber so richtig). hat wieder geheiratet, neue frau und zwei kinder. wenn vater stirbt, kann er dann alles geld "seiner frau überschreiben" damit kind aus erster ehe nichts bekommt ? bekommt nicht ohnehin seine frau alles und kinder solange frau lebt nichts ? weiss jemand wo ich nach erbrecht für folgekinder googeln kann ? natascha


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testament vorhanden?


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Nach DEUTSCHEM Recht können Kinder nicht enterbt werden. Wenn er sein gesamtes Vermögen der Zweitfrau vermacht, steht dem ersten Kind zumindest ein Pflichtteil zu. Die gesetzliche Aufteilung, wenn kein Testament vorliegt: Zweitfrau 50% Der Rest wird zu gleichen Teilen zwischen den Kindern aufgeteilt. Das erste Kind bekommt also 1/6 des Vermögens. Wenn ein Testament vorliegt, das die Zweitfrau zur Alleinerbin macht, steht dem Erstkind die Hälfte des Pflichtteils zu, das wäre also immer noch 1/12. Eine Ausnahme bildet ein Berliner Testament, aber das müßte von der Zweitfrau und dem Mann gemeinsam gemacht worden sein. Das arbeitet mit Vorerben und Nacherben - dann wird es etwas kompliziert. Das Erbe steht dem Erben zu, auch wenn er minderjährig ist. Der Erblasser kann einen Vermögensverwalter einsetzen, muß es aber nicht. Wenn er das nicht tut, obliegt die Vermögensverwaltung dem gesetzlichen Vormund des jeweiligen Kindes. Gruß, Elisabeth.


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nur mal so- das kann sein, muss aber nicht. Du unterstellst damit nämlich den Güterstand-hier die Zugewinngemeinschaft. Benedikte Und- natürlich können Kinder enterbst werden. Nicht aus Frackigkeit, aber im Härtefall- grober undank gegen den erblasser und so. HAbe heute meinen grundsätzlichen-sorry. Benedikte


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Soweit ich weiß, bekommt Frau die Hälfte und die Kinder die anderern 50 Prozent. allerdings greift das nur, wenn per Testament keine andere Regelung gefunden wurde. Deer Erbpflichtteil dürfte dem Kind zustehen. Sollte das Kind aus irgendeinem triftigen Grund enterbt worden sein, dann steht im ein Restpflichtteil zu. Hatten das in der Verwandschaft... LG H


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Bitte nicht auf Rechtschreibfehler achten, schreibe vom iPad und komme mit der Tastatur nicht zurecht...


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hallo, also danke schonmal. klartext: das erste kind bin ich selbst und mein vater will mir bewusst nichts vererben sondern "alles seiner frau überschreiben" weil er der meinung ist, seine zweite familie sei seine richtige familie ( er leidet auch unter psychosen ... alles schwierig). ich hatte aber eine extrem schwierige kindheit, meine mutter hat mich mit alg2 alleine großgezogen und kann nicht so recht einsehen, daß er es schaffen kann mich im falle des falles völlig zu ignorieren. wahrscheinlich kann ers - mit guten anwälten. noch lebt er, prahlt aber ständig mit seiner kohle rum und betont immer wieder, ich sähe davon keinen cent (ich habe ihm nie etwas böses getan, ich hatte in seinen augen einfach die "falsche mutter", die ihn verlassen hat, die schuld für seine psychosen ist ... usw.) natascha


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Na, der restpflichtteil kann dir nicht genommen werden, keine Sorge. Das geht nicht mal mit guten Anwälten....


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Verprassen oder mindestens 10 Jahre vor dem Tod verschenken/überschreiben.


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Grds. hast du Recht. Wenn allerdings das Vermögen an die Ehefrau verschenkt wird, dann beginnt die Frist m.W. erst mit der Auflösung der Ehe,d.h. Scheidung oder Tod (Paragr. 2325 BGB). Der Gesetzgeber wusste schon warum :-).


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Hi, die Gattin kriegt die Hälfte und seine Kinder die andere, d.h. seine drei Kinder müssen sich diese Hälfte teilen. Oftmals fordert dann die Gattin ihre Kinder dazu auf, dass sie zu ihren Gunsten auf den ihnen zustehenden Erbteil verzichten, da sie sonst nach Muttis Tod nur den Pflichtteil bekämen. Da wird sehr gerne Psychoterror gemacht und auf die Tränendrüse gedrückt. Eine andere Variante ist, dass Vati und Mutti einen Erbvertrag geschlossen haben, in dem sie sich bei ihrem Ableben wechselseitig begünstigen und erst wenn der Zweite die Radieschen von unten beguckt, kommen die Nachkommen in den Genuss des übriggebliebenen Erbes - Betonung auf "übrig". Auch hübsch: Die putzigen Eltern verschenken einen Teil ihres Vermögens vorzugsweise ans Lieblingskind, leben freundlichweise noch zehn Jahre, in denen sie auf diese Vermögenswerte nicht zurückgreifen müssen und begeben sich dann erst ins Nirwana. Das, was übrig ist, wird dann gerne Erbteile, Pflichtteile und Vermächtnisse verteilt. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Eltern, die munter Schenkungen an nur eines ihrer Kinder machen, was im Allgemeinen nach süßlichen zukünftigen Pflegeversprechungen erfolgt, die nie eingehalten werden, für mich regelrechte Verbrecher sind. Nach dem Gesetz natürlich nicht... So sät man aber ewige Zwietracht unter Geschwistern und das sollte man als Eltern doch unterlassen... Dann später noch ein paar nette Vermächtnisse, die der Erbe aus dem Rest, den er noch abkriegt, auszahlen muss und wofür er Schulden machen muss. An die Schenkung kommt er übrigens nicht dran. Vermächtnisse kann man drei Jahre lang einfordern und man ist nicht dazu verpflichtet, die Schulden des Erblassers zu begleichen. Anders ausgedrückt: Ich habe zwar nichts, verschenke aber etwas, damit ich mich nach dem Tod noch einschleimen kann und einer wird dafür gelinkt. Zu Lebzeiten nennt sich das Betrug und ist ein Fall für`s StGB... Posthum kann man nur leider niemanden mehr entmündigen. Informier Dich vorab gut, versuch in Besitz des aktuellen Testaments zu kommen (und mach Dich auf jede erdenkliche Schweinerei gefasst), lies Dich ins Erbrecht ein und such Dir einen versierten Anwalt. Im Todesfalle tritt zu oft ein "Nach mir die Sintflut", "Dem wollt` ich auch noch ein`s auswischen" und "Das Lieblingskind soll tüchtig raffen - hat ja eh` noch nicht genug gekriegt" sowie "Als Leich` brauch` ich nicht mehr dankbar sein" ein. Dazu die üblichen Psychomacken der beteiligten Erben, deren Animositäten, weil 1963 der eine einen roten Lutscher bekommen hat und der andere nicht und Du hast mehr Krieg am Hals als Du Dir jemals vorstellen konntest. Dein Pflichtteil steht Dir übrigens immer zu, es sei denn, Du warst im Knast, hast Vati tüchtig über`s Knie gelegt oder hast irgendwann im Zustande vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit ohne Gegenleistung für Deine Großzügigkeit darauf verzichtet. Merke: Unter Erben untereinander und zwischen den Erblassern und ihren Erben gibt es keine Gnade - da wird endlich richtig abgerechnet und da wird entgültig offenbar, wo echte Liebe bestanden hatte. LG Fiammetta ***die erst zu gleichen Teilen zwischen ihren Kindern vererben wird, wenn sie tot ist und nicht zu Lebzeiten ihre Kinder gegeneinander ausspielen wird***


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ui, das ist echt hot stuff. ganz ehrlich: im moment bin ich noch ziemlich bartpinselig meinem dad gegenüber, weil ich denke, daß wenn ich ihm sage, was ich von ihm halte, ich erst recht nichts bekomme. außerdem ist er w.g. psychisch krank und nicht immer zurechnungsfähig. wobei er ja ganz klar sagt daß "unsere seite" (er sieht mich immer mit meiner ma in einem topf dabei bin ICH sein kind und erwachsen) nie was sähe ... mir geht es nur um meine kinder - ich schaffe es nicht ihnen was zur seite zu tun und wäre so erleichtert zu wissen, daß da irgendwann mal was käme ... würdest du jetzt schon einen anwalt kontaktieren ? mit welcher fragestellung ? natascha


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Du kannst dir dein Erbe - sprich den Pflichtteil - auch zu Lebzeiten des Erblassers auszahlen lassen. Ich persönlich würde das nicht. Geld allein ist nicht alles (allerdings heult es sich in einem Porsche leichter)..... H.


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Hi, mein SV hatte drei (!) verschiedene Persönlichkeitsstörungen, war manisch-depressiv, pflegte seine Psychose - und wir konnten ihn erst entmündigen lassen als er schwerst dement war und uns fast ruiniert hätte. Nicht einmal einweisen lassen konnten wir ihn, da er genau wußte, dass er nicht handgreiflich werden durfte. Alles andere hat er genüßlich ausgekostet. Seine Gattin war "nur" hochdepressiv, äußerst labil und tablettenabhängig - nette Kombination ... Du kannst ihm in den Boppers krabbeln, ihm als Einzige den Hintern abputzen und Du wirst in Deiner Ausgangssituation immer vom guten Willen seiner Gattin abhängig sein, denn diese erträgt ihn jetzt und diese hat dieselben Dollarzeichen in den Augen wie alle anderen auch, denn sonst würde sie ihn nicht auf Dauer ertragen. Dazu kommt, dass moralisch integere Menschen, die großzügig und gerecht teilen, leider nicht zu dicht gesät durch die Gegend laufen - so die Realität Der Pflichtteil steht Dir zu. Du solltest aber eine klare Rechnung aufmachen: Nehmen wir an, er hat 1 Mio., tritt ab und die werte Gattin erbt die Hälfte. Bleiben also 500.000 Euro für Euch drei Kinder, d.h. pro Haupt 166667 Euro. Hört sich ja nett an, aber kriegst nur den Pflichtteil, dann bekommst Du davon wiederum die Hälfte, als 83333,30 Euro. Auch etwas, kriegen andere nicht. Nur: Wer eine lustige Psychose hat, der findet trotzdem den Weg zum Notar, schildert seine Sichtweise der pösen ersten Tochter, der Notar kennt Dich nicht und wenn`s dumm hergeht, dann rät er ihm zu den geschilderten Modellen (selbst erlebt). Dein Vater wird die Kohle auch nicht cash unter dem Kopfkissen liegen haben, sondern Immobilien, Aktien usw. besitzen. Tja, Immobilien verschenkt man vorzeitig, Aktien verlieren ihren Wert, der Anno Dunnemal versprochene Diamantring ging ganz zufällig verloren usw. usw. Und so reduziert sich Dein Erbteil ganz still, leise und völlig legal. Versuch an Vermögensaufstellungen heranzukommen, bekomm heraus, wie weit Deine Halbgeschwister bereits kreisen und versuch ans Testament heranzukommen. Alles andere ist vorher sinnlos und Du verpulverst sagenhaft viel Geld mit Anwälten ohne tatsächlich mit Fakten agieren zu können. LG Fiammetta


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Hi, aber ohne Kenntnis des Testaments ist das nur schwer so zu entscheiden, dass man sich nicht hinterher in den Hintern beißt. Abgesehen davon hat sie dann einen gnadenlosen Psychokrieg am Hals. LG Fiammetta


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gibt es einen Titel bzgl. Kindesunterhalt???? Dieser gilt 30 Jahre und wenn dein Vater jetzt Geld hat, lass dies erstmal pfänden. Oder aber noch besser, mach die Aufstellung und im Erbfall reich dies beim Gericht ein und dieses Geld wird erst mal aus der Erbmasse gerechnet............ Ansonsten: ohne Testamentkenntnis kann dir da vorab kein Anwalt helfen.


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wie es fiametta geschrieben hat, ist es absolut korrekt. MIt Unterhaltstiteln und ähnlichem hat das überhaupt gar nichts zu tun, das ist überhaupt nicht relevant - relevant ist der Grad des Verhältnisses zwischen Kind und Verstorbenen - und das ist ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades, fehlender Unterhalt hin oder her. Und dieser 1. Grad sagt: ICH ERBE.... Hier ist das alles super erklärt http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge


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aber nur, wenn alle 4 Jahre versucht wurde zu pfänden, ansonsten ist der rückständige Unterhalt verwirkt, soweit mir bekannt ist.


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also, ich hätte da meinen Stolz und würde mit so einer Person nichts zu tun haben wollen und schon gar nichts erwarten wollen. Woher weißt du, dass er so über dich redet? Sagt er dir das direkt ins Gesicht oder könnte es sein, dass ein Dritter einfach Unfrieden stiften möchte? Ein Erbe zu Lebzeiten kann man nicht einklagen, auch macht es keinen Sinn da schon Geld für Anwälte rausszuschmeißen. Du hast höchstens Anspruch auf den Pflichtteil, falls zum Zeitpunkt des Ablebens noch Vermögen vorhanden ist und kein Berliner Testament gemacht wurde. Lege das Geld für den Anwalt lieber erst einmal für deine Kinder zurück. Alles Gute