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kennt sich jemand mit einer steuereklaerung aus... hab da eine freundin die

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Mitglied inaktiv

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hilfe braucht... das problem ist folgendes.. kopiere euch das hier her Gibt es jemanden von Euch, der Nahrungsergänzungsmittel beim Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung absetzt und auch bewilligt bekam? Bei mir heißt es im Bescheid: Die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen konnten in Höhe von ... € nicht berücksichtigt werden, weil ihnen ein Gegenwert gegenübersteht. Wir benötigen aber unsere Nahrungsmittelergänzungsmittel. Auch Calcium usw. müssen wir höher dosiert verwenden wie nicht operierte Patienten. Hat man wirklich keine Chance? Dass es die Krankenkassen nicht bezahlen, ist mir bekannt, aber dass ich diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen kann, wusste ich nicht. weiss da jemand was??? danke


Mitglied inaktiv

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...ich bin zwar beruflich mittlerweile hauptsächlich bei der Besteuerung von Gesellschaften tätig, und Gesellschaft brauchen keine Nahrungsergänzungsmittel, aber auf Anhieb würde ich sagen, mit Nahrungsergänzungsmitteln als agB dürfte man keinen Erfolg haben. Nahrungsmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel) fallen unter "Kosten der Lebensführung", und die sind steuerlich nicht abzugsfähig. (Ich würde bei meiner Begründung der Ablehnung eher auf § 12 EStG, Kosten der normalen Lebensführung, abstellen, nicht auf die Gegenwert-Theorie, aber über die Ablehnungsbegründung kann man gerne diskutieren. Außerdem ist es wahrscheinlich eh ein vorgebener Erläuterungstext, der vom Bearbeiter gar nicht selbst formuliert wurde.) Es gab früher auch sehr schöne Urteile, dass z.B. auch Diabetiker nicht die (unbestritten krankheitsbedingt erhöhten) Kosten für Nahrungsmittel und Spezialnahrungsmittel steuerlich absetzen können, und mir wäre nicht bewusst, dass sich da in den letzten Jahren in der Rechtsprechung groß etwas geändert hätte...


Mitglied inaktiv

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danke habs weitergegeben