Mitglied inaktiv
Hi!
Mich würde interessieren, wann unser alter Vermieter den Rest unser damals hinterlegten Kaution zurückzahlen muss.
Wir sind zum 1.1.09 umgezogen und hatten bei unserem damaligen Vermieter 580€ Kaution hinterlegen müssen. 300€ haben wir schon wieder bekommen und 280€ sollten wir nach der Nebenkostenabrechnung bekommen.
Mir lag irgendwas an, dass die Vermieter 6 Monate die Kaution einbehalten können. Aber die sind jetzt auch um und wir haben noch nichts von ihm gehört. Ausserdem geht dort nie jemand ans Telefon, wenn man anruft.
Kann mir vielleicht jemand von euch helfen? Ist das rechtens, dass wir kein Bescheid bekommen und überhaupt nix von denen hören?
Lg Verena
Hallo, wie es rechtlich genau aussieht weiß ich nicht, aber bei uns gab es damals die Nebenkostenabrechnung nur 1x jährlich und bis zu dieser Abrechnung zum Jahresende (die gab es dann im Februar oder so) hatte unser Vermieter die Kaution einbehalten (bei uns sogar ganz) Grüße Dhana
Meines Wissens darf die Mietkaution AUSSCHLIESSLICH für Schäden einbehalten bzw. verwendet werden, die im Mietobjekt entstanden sind (also wenn Ihr z.B. eine Tür versemmelt habt und die ausgetauscht werden müsste). Für Mietschulden oder Nebenkostenverrechnungen darf die Kaution NICHT verwendet werden!
soweit ich informiert bin, darf er die Kaution gar nicht wegen den nebenkosten einbehalten. Mein Stand der Dinge..und ich bin *seufz* schon oft umgezogen: Wohnungsübergabe..und gleichzeitig Übergabe des Kautionssparbuchs. Lg reni
o.T.
Wann habt ihr denn die letzte Nebenkosten Abrechnung bekommen? Das wäre wichtig zu wissen. Denn nach dieser hat der Vermieter 1 Jahr Zeit um euch die nächste zu schicken. Solange darf er den Rest der Kaution auch einbehalten. Liegen zwischen den NK Abrechnungen mehr als 12 Monate darf der VM keine NK Nachzahlung mehr verlangen und muß die Kaution sofort rausrücken. Tut er das nicht, würde ich ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken (gibts im Schreibwarenladen, einfach ausfüllen und ans zuständige Amtsgericht schicken, steht alles auf der Rückseite). Ich nehme an ihr habt ein vom VM unterschriebenes Übergabeprotokoll, indem er unterschrieben hat, daß die Wohnung i.O. ist? gruß ahm
................... unterschrieben ist. Kaution darf nur zur regulierung von Schäden verwendet werden. Er darf sie höchstens 3 Monate einehalten. Wir sind erst umgezogen und hatten große Probleme mit Vermieter. Waren deshalb auch beim Anwalt!!!!!!!!!! Er darf sie nicth zur Nebenkostenregulierung einbehalten!! Viele Grüße Inka
Bundesgerichtshof Entscheidungen Zur Rückzahlung der Mietsicherheit (Mietkaution) -------------------------------------------------------------------------------- Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit (Mietkaution) für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen. Hier der Link zur Begründung: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Rueckzahlung%20Mietsicherheit%20Mietkaution%20Betriebskosten.htm ahm
Hallo, der VM darf die Kaution einbehalten bis dei NK-Abrechnung erfolgt ist. Wenn er die Kaution ohne Vorbehalte komplett ausgezahlt hätte, währen seine evtl. Ansprüche aus der bevorstehenden Nk-Abrechnung flöten gegangen. LG