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kann ich eine Handtasche umtauschen, wenn sie 6 Tage später kaputt geht?

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kann ich eine Handtasche umtauschen, wenn sie 6 Tage später kaputt geht?

claugu

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sorry nicht aktuell, aber dieses Problem kennen bestimmt einige Ich habe vor genau 7 Tagen eine schöne Handtasche gekauft für 50 Euro. Jetzt hat das Innenfutter zwei Risse. Kann ich irgendwas noch machen Umtauch, Reklamation, Geld zurück oder Gutschein, oder habe ich keine Rechte mehr (die Quittung habe ich noch), weil bei meinem Kauf die Ware noch in Ordnung war. Bin sehr enttäuscht von der Qualität, sowas ist mir noch nie bei einer Handtasche passiert. Kennst sich jemand aus? Wäre sehr dankbar. LG Claudia


like

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Antwort auf Beitrag von claugu

ja sicher. Bei einem guten Laden auf jeden Fall. Normalerweise Gewährleistung 2 Jahre. In der Hinsicht ist Amazon einsame Spitze.


claugu

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Antwort auf Beitrag von like

hm, naja der Laden war Asseccorise (oder so ähnlich). Habe ich da gesetzlichen Anspruch oder liegt das im Ermessen des Geschäftes? LG


Fiona87

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Antwort auf Beitrag von claugu

hatte das auch schon, bei h&m. sie haben die ware ohne probleme zurückgenommen und geld zurück. probiere es doch erstmal mit quittung. ich frage nachher mal meinen mann wie das rechtlich gesehen ist, aber ich meine dass das im ermessen des jeweiligen geschäftes liegt. Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von claugu

Naja, kommt ja auch darauf an, ob die Risse selber verschuldet hast. Wenn nicht, MÜSSEN sie sie Dir umtauschen. Wenn Du die Risse selber verschuldet hat (Schlüssel o.ä.), dann kommt es auf die Kulanz des Geschäftes an.


nicosma

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Antwort auf diesen Beitrag

Umtausch ist was anderes als ne Reklamation


zweimam

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Antwort auf Beitrag von claugu

Hab ich auch schon gemacht, bei Kaufhof. Die Naht am Gurt war aufgegangen. Da ich dem Modell nicht mehr traute, durfte ich mir ein anderes aussuchen (war natürlich genauso teuer). Das war aber sicher Kulanz des Kaufhauses.


TinaDA35

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Antwort auf Beitrag von zweimam

Ja kannst du, auch wenn die Ware heruntergesetzt war (nur wenn stand "2te Wahl" oder "Mit Fehlern" dann nicht).


tapeten

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Antwort auf Beitrag von claugu

Normalerweise hat der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistungspflicht. D.h. wenn Dir die Tasche bei normalem Gebrauch kaputt gegangen ist, dann kannst Du sie umtauschen und auch Dein Geld zurück verlangen


claugu

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Antwort auf Beitrag von tapeten

Danke für die Tipps, der Umtausch hat reibungslos funktioniert, habe mein Geld wieder bekommen. LG Claudia