Ist ein Bescheid einer Behörde das gleiche wie eine "behördliche Anordnung"? Hintergrund: Ich möchte meine Rechtschutzversicherung in Angelegenheit eines Bescheides einer Behörde in Anspruch nehmen, habe aber gerade gelesen, das die Rechtschutz bei Angelegenheiten bzgl. "behördlicher Anordnungen" oft nicht eintritt. Weiß das jemand? Die Rechtschutzversicherung rufe ich morgen natürlich als allererstes an. Vielen Dank.