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Juristische Frage

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Mitglied inaktiv

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Sind fotografierte Schreiben und Dokumente vor Gericht zur Beweisführung ausreichend, wenn nur diese und nicht das Original vorliegen? Sprich: kann man mit solchen Fotografien jemanden belasten? Danke und LG S


Mitglied inaktiv

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ich kann mir schwer vorstellen, dass es dafür eine pauschale Antwort gibt. Du solltest in dem Fall deinen Anwalt fragen, der mit der Sache vertraut ist.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Kopie/Abschrift beglaubigt ist, ist das kein Problem.